-- Anzeige --

Recht: Getunte Autos kommen ohne Verbrauchsangaben aus

09.10.2014 12:00 Uhr
Recht: Getunte Autos kommen ohne Verbrauchsangaben aus
Auch wenn es brennend interessiert: Bei Tuning-Autos muss der Händler oder der Austeller keine Verbräuche ausweisen.
© Foto: Messe Friedrichshafen

-- Anzeige --

Bei getunten Autos muss nicht zwingend der Kraftstoffverbrauch ausgewiesen werden. Für die Veredler wäre dessen normgerechte Feststellung in der Regel zu aufwändig, wie nun das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt geurteilt hat.

In dem verhandelten Fall hatte ein Sportwagenbauer gegen einen Tuner geklagt, der einige Modelle des Herstellers aufgerüstet und auf der Internationalen Automobilherstellung (IAA) in Frankfurt präsentiert hatte. Ein Schild neben den Fahrzeugen machte dabei laut einer Fachzeitschrift auf die erhöhte Motorleistung aufmerksam, nannte aber keine Verbrauchswerte. Gleiches galt für die ausliegenden Werbeprospekte.

Der Sportwagenhersteller sah darin einen Verstoß gegen die Pkw-Energiekennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV). Diese schreibt für alle ausgestellten oder zum Verkauf angebotenen neuen Pkw die Auflistung von Kraftstoffverbrauch, CO2-Ausstoß und Effizienzklasse vor. Das soll dem Verbraucher die Wahl eines umweltfreundlichen Modells erleichtern.

EU-konformes Verfahren zu aufwendig
In diesem Fall greift die Verordnung nach Ansicht der Richter allerdings nicht, denn bei getunten Fahrzeugen handelt es sich um einen Sonderfall. Die vorgenommenen technischen Änderungen führten dazu, dass die für die jeweiligen Basisfahrzeuge vom Hersteller ermittelten Verbrauchswerte nicht mehr zutreffen. Eine Nennung wäre daher irreführend. Gleichzeitig ist aber laut dem Gericht von dem Tuning-Unternehmen nicht zu verlangen, korrekte "offizielle" Verbrauchswerte für die aufgerüsteten Fahrzeuge zu ermitteln. Dazu wäre ein aufwendiges Typgenehmigungsverfahren nach EU-Richtlinien notwendig, bei dem standardmäßig auch Verbrauch und CO2-Ausstoß ermittelt werden. Solch ein Verfahren lohnt sich wirtschaftlich allerdings nur bei der Produktion hoher Stückzahlen und wird daher in der Regel nur von Großserien-Herstellern genutzt. Tuner begnügen sich meist ganz legal mit der günstigeren, aber langwierigen sogenannten Einzelabnahme bei TÜV oder Dekra, wo keine offiziell gültigen Verbrauchsdaten im Sinne der Pkw-EnVKV erhoben werden. (Holger Holzer/sp-x)

 

OLG Frankfurt, Urteil vom 7. August2014, Akz.: 6 U 61/14

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.