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Recht: Halber Sieg im Schlaglochprozess

10.06.2014 14:31 Uhr
Recht: Halber Sieg im Schlaglochprozess
Nach dem Straßenkampf: Das Landgericht Heilbronn spricht im Schlaglochprozess Johannes Krist Schadenersatz zu, den die Stadt an ihn zahlen muss.
© Foto: picture alliance/dpa

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Die Stadt Heilbronn muss einem Autofahrer Schadenersatz zahlen.  Dieser war er mit seinem Wagen in ein Schlagloch gefahren. Der 48 Jahre alte Jurist aus der Stadt in Baden-Württemberg erhält 300 Euro. Denn die Stadtverwaltung hat das Schlagloch nicht ordentlich geflickt. Das entschied das Landgericht (LG) Heilbronn vorigen Donnerstag. Was das Urteil für andere Kommunen bedeutet, ist noch offen.

Die Stadt sei ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen, entschied das Gericht. Der Cabriofahrer hatte allerdings doppelt so viel Schadenersatz, also etwa 600 Euro, gefordert. Er war mit seinem Wagen durch ein 12 Zentimeter tiefes, 1,20 Meter langes und 70 Zentimeter breites Schlagloch gefahren. Die Folge: beschädigte Reifen und Felgen. Eine Berufung vor dem Oberlandesgericht ließ der Richter nicht zu, da er dem Sachverhalt keine grundsätzliche Bedeutung zumisst.

Der Deutsche Städtetag in Berlin wollte das Urteil mit Blick auf andere Kommunen nicht kommentieren. "Es gibt viele vergleichbare Prozesse in anderen Städten, und jedes Urteil hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab", sagte eine Sprecherin.

Münchner Vorlage?
Kurt Bauer, Rechtsamtsleiter der Stadt Heilbronn, sieht das etwas anders: "Das Urteil reiht sich in die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2010 ein, das die Anforderungen an die Verwaltung erhöht hat, Schlaglöcher zu überprüfen."

Im Heilbronner Fall hatte die Stadt das Loch verfüllt, aber nicht wieder überprüft. Darüber, ob die Reparatur ausreichend war, hatten sich beide Parteien eine weitere Beweisaufnahme gewünscht. Sie zeigten sich deshalb überrascht vom Urteil, das die Kosten von rund 600 Euro halbe-halbe teilt.

Der Kläger Johannes Krist sagte, er habe zwar "gewissermaßen gewonnen", sich aber mehr Schadenersatz erhofft. Rechtsamtsleiter Bauer hofft mit Blick auf mögliche weitere Klagen, dass dieses große Loch ein atypischer Sonderfall gewesen sei. (dpa/kak)

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