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Recht: Knöllchensammler aufgepasst!

07.08.2014 15:15 Uhr
Knöllchen
Wer häufiger falsch parkt und ebenso häufig erwischt wird, bei dem können Zweifel an seiner Fahreignung bestehen.
© Foto: AXA

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Zehn Euro müssen Autofahrer blechen, die ihr Fahrzeug in einer sogenannten "bewirtschafteten Parkzone" ohne Ticket abstellen und dabei erwischt werden. Das ist für viele günstiger als ein Ticket und so wird gepokert und die Knöllchen können sich über Wochen und Monate ansammeln.

Wer jedoch häufiger falsch parkt und ebenso häufig erwischt wird, bei dem können Zweifel an seiner Fahreignung bestehen, teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht dem Deutschen Anwaltverein (DAV) mit. Unter Umständen müssen diese Zweifel durch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), dem sogenannten "Idiotentest", nachgegangen werden. Wird die MPU nicht bestanden oder fristgerecht absolviert, ist der Führerschein weg.

Wer immer fristgerecht seine Knöllchen begleicht, steht dabei noch lange nicht auf der sicheren Seite. Konsequenzen drohen auch, wenn regelmäßig Knöllchen fällig werden. Brenzlig wird es bei einem Strafzettel pro Woche. Da es sich in diesem Fall um ruhenden Verkehr handelt, ist es nicht entscheidend, ob der Halter auch der Fahrer ist. Der Halter haftet für den Fahrer. Und obwohl der Führerschein laut Informationen des DAV überaus selten wegen Knöllchen einkassiert wird, sollte man das nicht verharmlosen. Dies belegt ein Fall, der vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt wurde. Ein Fahrzeughalter sammelte in anderthalb Jahren 127 Knöllchen, dazu noch 17 Geschwindigkeitsüberschreitungen. Dieser gab zwar an, dass er nicht alle Strafzettel selbst verschuldete, das Gericht zog den Führerschein dennoch ein (AZ.: VG 4 L 271.12).

Sammelt man jedoch in unterschiedlichen Städten Knöllchen, bleibt das vermutlich ohne Konsequenz, da die Zuständigkeit der Behörden wechseln und das wiederholte Vergehen somit nicht auffällt. Und auch Punkte drohen nicht. Zumindest nicht, wenn es sich um bloße Strafzettel in Folge des fehlendes Parkscheins handelt. Wer beispielsweise durch sein parkendes Fahrzeug einen Rettungsweg oder ein Rettungsfahrzeug behindert, muss seit dem neuen Bußgeldkatalog mit einem Punkt in Flensburg rechnen, zudem werden noch 60 Euro fällig. (Adele Moser/sp-x)

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