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Recht: Kracht ein Ast aufs parkende Auto

18.12.2014 11:20 Uhr
Recht: Kracht ein Ast aufs parkende Auto
Gefahr von oben: Wer unter Bäumen parkt, trägt immer ein gewisses Risiko.
© Foto: DAV

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Die Verkehrssicherungspflicht von Gemeinden geht mitunter recht weit. Fällt der Ast eines städtischen Baumes auf ein Auto, kann es sich für den Halter lohnen, gegen die Stadt gerichtlich vorzugehen, um seinen Schaden ersetzt zu bekommen, wie ein aktueller Fall zeigt.

Das Oberlandesgericht Hamm hat die Stadt Dortmund zu knapp 5.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Sie habe die Stabilität des Baumes unzureichend kontrolliert, von dem ein Ast auf den Mercedes des Klägers gefallen sei. In der Regel genügt hierfür eine regelmäßige Sichtprüfung, die die Stadt auch durchgeführt hatte. Die Kontrolle sei aber nicht ausreichend gewesen. Ein Sachverständige hatte im Rahmen des Verfahrens festgestellt, dass die Linde gefährdet gewesen sei, unter anderem, weil sie an ihrem Standort besonders dem Wind ausgeliefert sei, eine sehr kopflastige Krone habe, eine überdurchschnittliche Menge an Totholz und einen Stammschaden aufweise. (Hanne Lübbehüsen/sp-x)

 

OLG Hamm, Urteil vom 31. Oktober 2014, Akz.: 11 U 57/13

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