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Recht: Krasse Alkoholfahrt endet im Gefängnis

02.12.2014 11:20 Uhr
Recht: Krasse Alkoholfahrt endet im Gefängnis
Wahrnehmen und -haben: Wer betrunken Auto fährt, kann nicht alles richtig auf dem Schirm haben – und gefährdet so sich und andere Verkehrsteilnehmer erheblich.
© Foto: picture alliance/Klaus Ohlenschläger

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Auch wer noch nie als Verkehrssünder auffällig geworden ist, kann für einen Alkoholfahrt hart bestraft werden. Im Falle einer tödlichen Kollision mit einem Radfahrer ist ein zuvor nie verkehrsrechtlich aufgefallener Autofahrer nun vom Oberlandesgericht Hamm zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden.

Der Mann hatte mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,0 Promille auf einer Landstraße einen Radfahrer angefahren, der kurz nach der Kollision verstarb. Die Richter verurteilten den Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einem Jahr und neun Monaten Haft.

Die mildernden Umstände – der Fahrer war vorher weder strafrechtlich noch verkehrsrechtlich belangt worden – traten dabei hinter die herausragend schweren Folgen der Tat für die Familie des Getöteten zurück. Er war verheiratet und Vater von drei Kindern. Hinzu kam die absolute Fahruntüchtigkeit und eine aggressive Fahrweise kurz vor dem Unfall. Darüber habe der Mann Alternativen zur Alkoholfahrt nicht genutzt, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) aus dem Urteil zitiert. Unter anderem habe die Möglichkeit bestanden, sich abholen zu lassen. (sp-x)

 

OLG Hamm, Urteil vom 26. August 2014, Akz.: 3 RVs 55/1

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