Ein Motorrad ist schmal und wendig. Für viele Fahrer ist es daher verlockend, an einer stehenden Autokolonne vorbei zu fahren. Kommt es dabei zu einem Unfall, müssen sie aber mit einer Mithaftung rechnen, hat das Landgericht (LG) Tübingen entschieden.
Der konkrete Fall: Eine Motorradfahrerin war links an Autos vorbei gefahren, die vor einer roten Ampel hielten. Gleichzeitig wollte eine Autofahrerin von einem Parkplatz kommend nach links auf die Straße einbiegen, in eine Lücke, die ein anderer Autofahrer für sie offen gelassen hatte. Dabei fuhr sie die Motorradfahrerin an, die erhebliche Verletzungen davontrug.
Das Gericht entschied, dass die Motorradfahrerin zu einem Drittel selbst haften muss. Sie habe gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot verstoßen und in einer unklarer Verkehrslage überholt, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil. (sp-x)
LG Tübingen, Urteil vom 10. Dezember 2013, Akz. 5 O 80/13