Mit 41 Sachen zu viel geblitzt und schon ist der Führerschein für einen Monat weg. Wer sich jetzt trotz des Fahrverbots hinter das Steuer setzt, riskiert einiges, denn das ist eine Straftat (§21 StVG).
Für Ersttäter sieht das Gesetz eine Geldstrafe von etwa 30 Tagessätzen vor, wobei sich die Höhe der Tagessätze nach dem Einkommen richtet. Im Wiederholungsfall können auch Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr drohen, warnen die Juristen der Deutschen Anwaltauskunft.
Hinzu kommen bei einem Unfall möglicherweise Regressforderungen durch den Kfz-Haftpflichtversicherer oder der Verlust des Versicherungsschutzes in der Kaskoversicherung. In bestimmten Fällen kann man außerdem seinen Rentenanspruch verlieren, so entschieden vom Sozialgericht (SG) Gießen in diesem Jahr.
Ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind nicht nur Autofahrer, die mit einem Fahrverbot belegt sind oder denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, sondern auch zum Beispiel Jugendliche, die eine Spritztour mit dem Auto ihrer Eltern unternehmen oder aber auch Fahrzeuglenker, die im Ausland einen von deutschen Behörden nicht anerkannten Führerschein gemacht haben.
Im Gegensatz zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ist das Fahren ohne das gültige Führerscheindokument dabei zu haben nur eine Ordnungswidrigkeit. Hält die Polizei einen Autofahrer an und dieser kann das Dokument nicht vorzeigen, wird ein Bußgeld von zehn Euro fällig. (Hanne Lübbehüsen/sp-x)
SG Gießen, Urteil vom 26. Februar 2014, Akz.: S 4 R 158/12