Bei besonders teuren Neuwagen dürfen Käufer eine in jeder Hinsicht besonders hohe Qualität erwarten. Doch nicht jede kleinste Beeinträchtigung stellt gleich ein Mangel dar, wie ein besonders anspruchsvoller Mercedes-Kunde vom Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) erfahren musste.
Der Mann hatte für knapp 76.000 Euro (brutto) ein Mercedes E-Klasse Cabrio in der Sonderlackierung "Indigolithblau Metallic" gekauft. Nach der Autoübergabe fiel ihm jedoch an der Flanke etwas auf: Schien dort die Sonne drauf, stellte er unschöne Schlieren im Lack fest. Daraufhin forderte er vorm Landgericht (LG) Düsseldorf vom Händler 6.000 Euro vom Kaufpreis zurück.
Der hinzugezogene Sachverständige befand den Lack allerdings als fachgerecht und identifizierte die Schlieren als Reflexionen einer benachbarten Chromleiste. Das LG konnte daher keine Wertminderung der Premiumkarosse erkennen und lehnte die Klage ab.
Auch die nächste Instanz schmettert ab
Das reichte dem Käufer allerdings nicht. Er ging vorm OLG in Berufung. Die neuen Richter aber blieben dabei und argumentierten: Ein auf bestimmte Art und Weise den Geschmacksvorstellungen des einzelnen Käufers angepasstes, bei jeder Sonneneinstrahlung und in jeder Fahrzeugposition als harmonisch empfundenes Reflektionsbild auf dem Autolack dürfe ein Käufer nicht erwarten. Das gilt auch für jene, die in der gehobenen Preisklasse ordern – und für den Fall, dass der Verkäufer nichts Gegenteiliges zusichere. (sp-x/kak)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Februar 2014, Akz.: I-3 U 23/14