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Recht: Punkte erst nach dem 1. Mai eintragen lassen

10.12.2013 10:13 Uhr
Recht: Punkte erst nach dem 1. Mai eintragen lassen
Ab 2014 wird neu gezählt in Flensburg. Dies hatte der amtierende Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) durchgesetzt.
© Foto: Oliver Lang/dapd

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Die Änderungen beim Punktezählen und -abbauen in der Verkehrssünderkartei greifen zwar erst zum 1. Mai 2014, dennoch sollten Autofahrer, die Punkte in Flensburg haben, vorher reagieren. Wer bereits Punkte hat und sich in einem laufenden Bußgeldverfahren befindet, sollte versuchen, den neuen Eintrag wegen der Tilgungsfristen in den nächsten Mai zu verschieben.

Zweiter Tipp: Damit das Inkrafttreten des neuen Punktesystems nicht zur bösen Überraschung wird, sollte man seinen Punktestand beim Kraftfahrt Bundesamt im Hinblick auf den Übergang schon jetzt überprüfen lassen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Viele der derzeitigen Möglichkeiten zum Punkteabbau entfielen zum 1. Mai 2014,  wenn aus dem Mehrfachtäter-Punktsystem das Fahreignungs-Bewertungssystem werde, betonte Daniela Mielchen, Rechtsanwältin und DAV-Mitglied.

Punkteabbau wird schwieriger

Wer nach altem Recht ein Aufbauseminar oder die verkehrspsychologische Schulung freiwillig absolviert hat, dessen Rabatt wird bei der Umstellung seiner alten Punkte berücksichtigt. Auch nach neuem Recht soll ein Punkteabbau möglich sein. Allerdings wird er schwieriger: Im Zeitraum von fünf Jahren kann man künftig nur noch einen Punkt abbauen.

Ab dem 1. Mai 2014 droht der Führerscheinentzug bereits bei acht Punkten in Flensburg. Allgemein sollen Verkehrsverstöße mit der Reform jedoch geringer bepunktet werden und einer längeren Tilgungsfrist unterliegen. Die derzeitige Regelung, dass ein neuer Verstoß die Tilgung der alten Punkte hemmt und bis zur absoluten Tilgungsfrist von fünf Jahren verhindert, entfällt.

Alte und neue Vergehen

Für Fahrer, die derzeit Punkte in Flensburg haben, gilt: "Wenn ein noch laufendes oder demnächst eingeleitetes Bußgeldverfahren zu einer Eintragung von neuen Punkten vor dem 1. Mai 2014 führt, würde die Löschung der alten Punkte für zwei Jahre verhindert", sagte Mielchen.

In der Mehrzahl der Fälle empfehle es sich nach Prüfung des Registerauszugs, laufende Bußgeldverfahren in ihrer Bearbeitung so weit zu verzögern, dass sie erst nach dem 1. Mai 2014 eingetragen werden. "In diesem Fall würde die Löschung der alten Punkte nicht gehemmt", so die Hamburger Verkehrsanwältin. (ag)

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