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Recht: Sixt darf Fahrdienst bei Google nicht als Taxis bewerben

02.12.2014 11:45 Uhr
Recht: Sixt darf Fahrdienst bei Google nicht als Taxis bewerben
Abfuhr vor Gericht: Sixt darf MyDrive, seinen Limousinen-Mietservice inklusive Chauffeur, bei der größten Internetsuche nicht mehr als Taxi anpreisen.
© Foto: picture alliance/dpa

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Das Taxigewerbe hat im Wettbewerb mit privaten Fahrdienstanbietern einen Erfolg vor Gericht erzielt. Der Autovermieter Sixt dürfe seinen Fahrdienst MyDriver in Google-Werbung nicht als Taxi-Dienstleistung bewerben, entschied das Landgericht (LG) Berlin. Geklagt hatte die Taxivereinigung Frankfurt. MyDriver vermittelt via Internet Chauffeure mit eigenem Wagen an Kunden.

Werbung von MyDriver dürfe auf Google zwar weiterhin mit dem Suchbegriff "Taxi" gefunden werden, es müsse aber darauf hingewiesen werden, dass die Anzeige nicht von einem Taxiunternehmen stamme, erläuterte die Rechtsanwältin der Klägerpartei, Sandra Charalambis.

Ein Sixt-Sprecher sagte, das Unternehmen plane keine Berufung gegen die Entscheidung. MyDriver wolle auch nicht als Anbieter von Taxi-Diensten, sondern als Alternative dazu wahrgenommen werden. (dpa)

 

LG Berlin, Urteil vom 4. November 2014, Akz.: 15 O 290/14

 

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