-- Anzeige --

Recht: Was darf die Werkstatt und was nicht?

05.01.2015 10:10 Uhr
Recht: Was darf die Werkstatt und was nicht?
Zahlreiche Hilfen bieten die Werkstätten an, wenn es um die Reparatur des Autos geht. Dabei gibt es aber klare Grenzen.
© Foto: ATU

-- Anzeige --

Nach einem Unfall kommt das Auto oft direkt in die Werkstatt. Hier bieten die Dienstleister bisweilen auch weitere Services an als die reine Reparatur. "Können wir Ihnen einen Sachverständigen vermitteln oder einen Mietwagen organisieren?", heißt es bisweilen. Aber dürfen die Werkstätten dies? In der aktuellen Ausgabe der Autoflotte 1/2015 klären wir diese Fragen der Schadenregulierung. Ergänzend dazu finden Sie hier einige Rechtsurteile zur Sachlage. (rs)

Urteil 1: Sachverständigenbeauftragung: Keine Rechtsberatung durch Werkstatt

Es stellt keine unerlaubte Rechtsberatung dar, wenn der Werkstattmitarbeiter einem Unfallkunden anbietet, für ihn einen Sachverständigen zu beauftragen und einen Mietwagen zu reservieren ("BMW-Entscheidung").

BGH, Entscheidung vom 30.03.2000, Az. I ZR 289/97

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.