Nach einem Unfall kommt das Auto oft direkt in die Werkstatt. Hier bieten die Dienstleister bisweilen auch weitere Services an als die reine Reparatur. "Können wir Ihnen einen Sachverständigen vermitteln oder einen Mietwagen organisieren?", heißt es bisweilen. Aber dürfen die Werkstätten dies? In der aktuellen Ausgabe der Autoflotte 1/2015 klären wir diese Fragen der Schadenregulierung. Ergänzend dazu finden Sie hier einige Rechtsurteile zur Sachlage. (rs)
Urteil 1: Sachverständigenbeauftragung: Keine Rechtsberatung durch Werkstatt
Es stellt keine unerlaubte Rechtsberatung dar, wenn der Werkstattmitarbeiter einem Unfallkunden anbietet, für ihn einen Sachverständigen zu beauftragen und einen Mietwagen zu reservieren ("BMW-Entscheidung").
BGH, Entscheidung vom 30.03.2000, Az. I ZR 289/97