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Recht: Was darf man, beim Bilden einer Rettungsgasse?

27.11.2014 09:10 Uhr
Blaulicht
Was können und dürfen Autofahrer tun, wenn sie für einen Rettungswagen Platz machen müssen?
© Foto: Patrick Seeger/dpa

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Bei der Rettung von Menschenleben kann es um Minuten gehen. Dem Krankenwagen, Tanklöschzug oder Polizeiauto, die mit Blaulicht und Martinshorn angerauscht kommen, den Weg zu versperren – in diese Situation möchte niemand kommen. Oft genug passiert es aber trotzdem, auch, weil längst nicht alle Autofahrer wissen, wie sie sich richtig zu verhalten haben. Wer nicht rechtzeitig Platz macht, riskiert ein Bußgeld von 20 Euro und muss unter Umständen mit einer Anzeige rechnen.

Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht haben laut Straßenverkehrsordnung Vorfahrt, andere Verkehrsteilnehmer müssen sofort freie Bahn schaffen (§38 StVO). Meist empfiehlt es sich an den rechten Fahrbahnrand auszuweichen, um das Blaulichtfahrzeug vorbei zu lassen. Dort hält man entweder an oder fährt langsam weiter. Ausweichen nach links ist auch erlaubt, es hängt von der konkreten Verkehrssituation ab, so der ADAC. In jedem Fall sollte man den Blinker setzen, um klarzustellen, welchen Fahrbahnrand man ansteuern will.

Auch an der Ampel heißt es, Platz machen!
Nicht immer ist es sinnvoll, anzuhalten. Ist die Straße zu eng, damit das Einsatzfahrzeug gut vorbei kommt, fährt man zügig weiter und weicht an der nächsten Möglichkeit aus. Wer an einer roten Ampel steht, muss ebenfalls Platz machen. Dafür ist es erlaubt, über die Haltelinie zu fahren. Wird man geblitzt, kann man gegen das Bußgeld vorgehen. Auf jeden Fall sollte man aber auf eventuell querende Autos achten.

Im Stau auf einer mehrspurigen Straße müssen Autofahrer eine Rettungsgasse bilden. In Deutschland wie auch in vielen anderen EU-Staaten wird die Rettungsgasse bei zweispurigen Straßen in der Mitte gebildet. Bei mehrspurigen Straßen wird Platz zwischen der äußersten linken und der Spur direkt daneben geschaffen. Die Rettungsgassen sollten übrigens nicht erst gebildet werden, wenn sich Einsatzfahrzeuge von hinten nähern, sondern möglichst schon, bevor der Verkehr zum Stillstand kommt.

Auch wenn Polizei- und Rettungsfahrzeuge immer Vorrang haben, dürfen sie gegebenenfalls vorsichtig überholt werden. Beispielsweise wenn ein Rettungswagen auf der Autobahn mit langsamer Geschwindigkeit auf der rechten Spur unterwegs ist. (hh/sp-x)

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