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Recht: Was man nach einem Blitzerfoto tun kann

02.09.2014 11:00 Uhr
Blitzer auf der Landstraße
Zu schnell: Der Blitzer löst aus, weil der Autofahrer das Höchsttempo überschreitet. Wie man sich danach verhalten sollte, dazu geben Rechtsexperten Tipps.
© Foto: Lassedesinen/Fotolia

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Seit der Punktereform im Mai ist der Führerschein bereits bei acht Punkten weg. Für Autofahrer, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind, kann deshalb jeder zusätzliche Punkt in Flensburg problematisch sein. Vor allem, wenn das eigene Punktekonto bereits belastet ist, lohnt es sich, gegen ein Blitzerfoto vorzugehen.

Zunächst sollten Autofahrer von ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch machen. Wird man von der Polizei nach der Radarkontrolle angehalten, macht man besser keine Angaben zur Geschwindigkeitsüberschreitung und äußert auch keine Entschuldigungen wie „Ich hatte es eilig.“ Flattert der Anhörungsbogen der Bußgeldstelle ins Haus, sollte man ebenfalls keine Angaben zur Sache machen und nicht zugeben, dass man am Steuer saß, empfiehlt der Deutsche Anwaltverein. Sieht es kritisch aus, holt man sich hier bereits anwaltliche Hilfe, verschiedene Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten. Beim Vorgehen gibt es verschiedene Ansatzpunkte.

Zum einen den der Verjährung: Innerhalb von drei Monaten ab der Ordnungswidrigkeit müssen die Behörden den Fahrer ermittelt und einen Bußgeldbescheid erlassen haben. Die Verjährungsfrist kann durch eine Anhörung unterbrochen werden, dann beträgt sie erneut drei Monate. Das geht aber nur einmal, in der Regel geschieht das durch den Anhörungsbogen, den die Bußgeldstelle verschickt. Ist der Autofahrer aber direkt nach dem Blitzen von der Polizei angehört worden, läuft die Frist ab dann. Weil die Bußgeldbehörde laut Anwaltverein oft nicht prüft, ob die Beamten den Autofahrer schon angehört haben, lässt sie sich zu viel Zeit. So kann sich das Problem quasi von selbst erledigen.

Fragliche Bild – und Messqualität
Darüber hinaus muss der Temposünder auf dem Blitzerfoto eindeutig identifiziert werden. Dafür dürfen die Ermittlungsbehörden auch Profilbilder in sozialen Netzwerken vergleichen oder einen potenziellen Fahrer zu Hause aufsuchen. Vor Gericht erfüllt die Qualität der Fotos aber oft nicht die Erfordernisse an ein beweiskräftiges Bild. Wenn das Gesicht des Fahrers durch Hand oder Sonnenblende teilweise verdeckt ist, besteht zumindest die Chance ohne Punkte davon zu kommen.

Ein weiterer, gängiger Ansatzpunkt ist das Berufen auf Messfehler. Nach Angaben des Anwaltvereins weisen viele Blitzvorgänge Messfehler auf, wodurch ihre Ergebnisse angreifbar sind. Damit die Messung gültig ist, muss der Blitzer außerdem geeicht und von einem geschulten Beamten bedient worden sein. Fehlen diese Angaben in den Unterlagen, kann das Messergebnis angezweifelt werden. Oftmals sind Autofahrer allerdings auf anwaltliche Unterstützung angewiesen, da nur der Rechtsbeistand Zugang zu der Ermittlungsakte erhält und sie auf Fehler prüfen kann. (Hanne Lübbehüsen/sp-x)

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