-- Anzeige --

Recht: Winterparkplätze weise wählen

11.12.2014 11:46 Uhr
eingeschneites Auto
Hochrechnung: Im Winter sollte man den Parkplatz weise wählen, um das Auto vor Dachlawinen zu schützen.
© Foto: ADAC

-- Anzeige --

Schneefanggitter reichen auch in schneereichen Regionen als Schutz gegen Dachlawinen aus. Immobilienbesitzer müssen in der Regel keine zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen für neben dem Haus geparkte Autos vornehmen, wie aus einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts (AG) München hervorgeht.

Geklagt hatte ein Autofahrer, dem eine Dachlawine die Kofferraumabdeckung und die Heckscheibe seines Wagens beschädigt hatte. Der Schnee war direkt von einem benachbarten Hausdach auf sein Auto gefallen, obwohl der Hausbesitzer ein Schneefanggitter angebracht hatte.

Das Gericht sah die im Süden der Republik übliche Maßnahme als vollkommen hinreichend an. Grundsätzlich habe im Fall von Dachlawinen jeder selbst für die Sicherheit seines Eigentums zu sorgen, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil. Folglich müsse ein Pkw-Halter sein Auto an einem vor einer derartigen Lawine geschützten Ort abstellen. Hinweise, dass in diesem Fall zusätzliche Maßnahmen erforderlich gewesen sein könnten, sah der Richter nicht.

In weniger schneereichen Gebieten müssen Hausbesitzer noch nicht einmal Schneefanggitter anbringen. Das gilt laut einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf auch dann, wenn mehrere schneereiche Winter aufeinander gefolgt sind. Geklagt hatte in diesem Fall ein Autofahrer aus Wuppertal, dessen Fahrzeug auf einem angemieteten Parkplatz von herabfallenden Schneemassen beschädigt worden war. Den geforderten Schadenersatz verweigerte das Gericht jedoch. Zwar habe der Vermieter die Pflicht, Schäden an geparkten Fahrzeugen zu vermeiden. Ob das auch das Anbringen von Schneefanggittern umfasst, entscheide sich aber nach den Gegebenheiten vor Ort. Im schneearmen Wuppertal sei ein Schutz gegen Dachlawinen nicht notwendig. (Holger Holzer/sp-x)

 

AG München, Urteil vom 11. März 2014, Akz.: 274 C 32118/13
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2012, Akz.: i 24 U 217/11

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.