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Recht: Zweimal zahlen bei der Anmeldung

17.12.2013 10:21 Uhr
Recht: Zweimal zahlen bei der Anmeldung
Eine abgeänderte Zulassung schließt immer die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung ein, bestätigte nun das Gericht.
© Foto: Mario Vedder/ddp

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat einem Fall von Amts-Abzocke Einhalt geboten. Eine hauptstädtische Behörde wollte bei einem Autofahrer, der sein Auto umgemeldet hatte, gleich zweimal kassieren. 48,60 Euro sollte der Hamburger zahlen, der nach Berlin umgezogen war und nun sein Auto umschreiben ließ.

Laut Gebührenbescheid bestand der Betrag aus zwei Teilen: den Kosten für die "Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk" und den Gebühren für die "Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung". Eine abgeänderte Zulassung schließe aber immer die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung ein, zitiert die Deutsche Anwaltshotline aus dem Urteil. Die Behörde musste dem Betroffenen 10,20 Euro zurückzahlen. (sp-x)

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 12. November 2013, Aktenzeichen: 11 K 478/12

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