Eine Blutprobe bei Autofahrern darf nur in Ausnahmefällen die Polizei anordnen. Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig sprach einen Mann frei, den das Amtsgericht Ratzeburg wegen Fahrens unter Haschischeinfluss zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot verurteilt hatte. Bei einer Verkehrskontrolle hatte ein Polizeibeamter nach einem positiven Drogenschnelltest eine Blutprobe angeordnet - zu Unrecht, wie das OLG kürzlich bekannt gab. Grundsätzlich dürfe dies nur ein Richter, lediglich in Ausnahmefällen auch Staatsanwaltschaft oder Polizei. Der Beamte hatte nicht versucht, einen Richter über Handy zu erreichen. (dpa) Oberlandesgericht (OLG) Schleswig, Aktenzeichen: 1 SsOWi 92/09