_ Vom Fraunhofer-Institut werden die durchschnittlichen "Normaltarife" nicht aufgrund der von den Mietwagenunternehmen übermittelten Preislisten, sondern aufgrund einer anonymen Befragung mittels Telefon und durch die Auswertung von Angeboten im Internet ermittelt, was einer "realen Anmietsituation" nahekommt. Dieser methodische Ansatz ist aus Sicht des Gerichts transparenter und gewährleistet im Gegensatz zur Erhebungsmethode von Eurotax Schwacke insbesondere, dass es sich bei den erhobenen Mietpreisen auch um tatsächlich am Markt verlangte und realisierte Preise, mithin um Marktpreise handelt.
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.3.2015,
Az. I-1 U42/14, SP 2015,223
- Ausgabe 09/2015 Seite 68 (360.3 KB, PDF)