_ Ein Rotlichtverstoß liegt auch vor, wenn der Betroffene nach Überfahren der Haltelinie von der mit geltendem Grünlicht befahrenen Geradeausspur auf die mit noch einem Rotlicht versehene Abbiegespur wechselt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Fahrer den Entschluss zum Spurwechsel vor oder nach dem Überfahren der Haltelinie gefasst hatte. Dies entspricht insoweit der vorherrschenden Meinung in der Rechtsprechung, sagt aber nichts über die Frage aus, ob beim Fall eines Regelfahrverbots (eine Sekunde nach Rotlicht in die Kreuzung eingefahren) in diese atypischen Konstellation von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann.
OLG Köln, Entscheidung vom 7.08.2018, Az. RBs 250/15, Verkehrsrecht aktuell 2016, 208
- Ausgabe 02/2016 Seite 54 (186.2 KB, PDF)