Freitag, 25.05.2012
25.10.2007
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Die Städte fühlen sich beim Kampf gegen den Feinstaub von Bund, Ländern und EU weitgehend alleingelassen.

Städte: Einsamer Kampf gegen Feinstaub

Die Städte sehen sich beim Kampf gegen den gesundheitsschädlichen Feinstaub von Bund, Ländern und EU weitgehend alleingelassen. Bund und Länder sollten Partikelfilter für Diesel-Pkw und Lkw verbindlich anordnen, statt auf finanzielle Anreize zu setzen, forderte der Deutsche Städtetag am Mittwoch nach einer Präsidiumssitzung in Berlin. Zur Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub sollten ferner die Autohersteller alle Diesel-Fahrzeuge serienmäßig mit Rußfiltern ausstatten und die Treibstoffhersteller verstärkt Öko-Sprit einsetzen. Der Präsident des Spitzenverbandes und Münchner Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) forderte ferner großflächige Umweltzonen mit Beschränkungen für besonders schadstoffreiche Fahrzeuge.

"Wir müssen das Übel an der Wurzel packen", sagte Ude. Gegen die Feinstaubbelastung seien punktuelle Maßnahmen wie Teilsperrungen einzelner Straßen wenig hilfreich, sondern bewirkten allenfalls Verdrängungseffekte in andere Straßen oder ins Umland der Städte. Erforderlich seien deshalb regional abgestimmte, großflächige Konzepte, auch für ganze Ballungsräume. Dazu müssten die Länder die Kommunen unterstützen und eng mit ihnen zusammenwirken.

Aber auch dann gelte: "Großflächige Umweltzonen sind als letztes Mittel geboten, aber sie beseitigen nicht die eigentliche Ursache des Problems, den Schadstoffausstoß." Das wichtigste Projekt der Städte zur Reduzierung von Feinstaub sei der weitere Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs. Dafür müssten Bund und Länder die Grundlagen der Finanzierung am Ort erweitern.

20 Umweltzonen in 2008

Im Laufe des Jahres 2008 würden bundesweit rund 20 Umweltzonen eingeführt, teilte Ude mit. Zu den ersten Kommunen wird von Jahresbeginn an Berlin gehören, wo dann nur Fahrzeuge mit farbigen Plaketten in der Innenstadt zugelassen sind. Weitere Städte haben laut Ude bereits Luftreinhalte- und Aktionspläne, die bei Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte aufgestellt werden müssen. Kürzlich hatte das Bundesverwaltungsgericht ein wegweisendes Urteil gesprochen, wonach die Anwohner stark befahrener Straßen ein Anrecht auf Schutz vor Feinstaub geltend machen dürfen (wir berichteten). (dpa)


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