Donnerstag, 24.05.2012
29.03.2007
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Steuer-Förderung für Rußfilter tritt am 1. April in Kraft

Die Fahrer von Diesel-Autos können mit Hilfe der Steuerförderung nun verstärkt die Nachrüstung mit Rußpartikel-Filtern in Angriff nehmen. An diesem Sonntag tritt das zur Verringerung des schädlichen Feinstaubs von Bundestag und Bundesrat beschlossene Fördergesetz in Kraft. Damit kann erstmals die Förderung von einmalig 330 Euro von denen in Anspruch genommen werden, die ihr Fahrzeug bereits seit Anfang 2006 auf Rußfilter nachgerüstet haben. Zudem kann die Finanzbehörde im Zeitraum 1. April 2007 bis Ende März 2011 Kfz-Steuerzuschläge von den Autofahrern verlangen, die ihr Fahrzeug nicht nachrüsten oder Neuwagen ohne modernste Filtertechnik kaufen.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit dem Inkrafttreten ein neuer Nachrüstungsschub einsetzt. Die elf Mio. in Deutschland zugelassenen Diesel-Pkw stoßen nach Angaben des Umweltministeriums in diesem Jahr zusammen etwa 16.000 Tonnen Krebs erregender Rußpartikel aus. Als nachrüstbar werden zwischen sechs und acht Mio. Selbstzünder angesehen. Im Einzelnen gilt:

1.Steuerregelung:
Der einmalige Steuerbonus von 330 Euro ist bei Nachrüstungen im Zeitraum 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2009 vorgesehen, allerdings nur für Fahrzeuge, die vor dem 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden. Für alle anderen Diesel-Pkw ohne Rußpartikel-Minderungssysteme ist dagegen ein Steuerzuschlag von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter im Vier-Jahres-Zeitraum April 2007 bis Ende März 2011 zu zahlen.

Dies gilt auch für Neufahrzeuge, die nicht den künftigen Euro-5-Partikelgrenzwert von fünf Milligramm je Kilometer aufweisen. Bei Autos mit zwei Litern Hubraum bedeutet dies eine Zusatzsteuer von 24 Euro im Jahr. Wer sofort nachrüstet, erspart sich damit über vier Jahre rund 100 Euro. Zusammen mit dem Nachrüstungsbonus hat er so eine Steuererleichterung von 430 Euro – bei angenommenen Filterkosten von 600 oder 650 Euro.

2. Verfahren:
Werkstätten nehmen die Nachrüstung in ein- bis eineinhalb Stunden vor. Die darüber erteilte Bescheinigung muss der Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes vorgelegt werden. Diese trägt die Partikelminderungs-Stufen in die Kfz-Papiere ein, die auch für künftige Zufahrts-Berechtigungen in innerstädtischen Umweltzonen gültig sind, und informiert die zuständige Finanzbehörde, die den Steuerbonus berücksichtigt. Die auf Schadstoffe bezogenen Schlüsselnummern in den Papieren ändern sich nicht.

3. Umweltwirkung:
Bei Filter-Nachrüstung soll der Dieselmotor etwa 30 bis 50 Prozent weniger Rußpartikel ausstoßen und damit die Umwelt in den nächsten Jahren um rund 4.000 bis 5.000 Tonnen Ruß jährlich entlasten. Bei Neuwagen geht man von einem zunehmenden werksseitigen Einbau modernster Filter der Euro-Norm 5 aus, die den Partikelausstoß auf nur noch fünf Milligramm pro Kilometer begrenzt und die wahrscheinlich erst von 2009 an zur neuen verpflichtenden Euro-Norm wird. Zum Vergleich: Die seit 2005 gültige Euro-Norm 4 reduziert die Rußpartikel auf 25 Milligramm, und die 2000 geschaffene 3er-Norm auf 50 Milligramm. (dpa)


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