Streit um Filterförderung beendet

01.03.2007 17:09 Uhr
Die steuerliche Förderung von Diesel-Pkw mit nachgerüsteten Partikelfiltern ist fix.
© Foto: Archiv/AHO-Montage

Bundestag beschließt Steuernachlass von 330 Euro für die Nachrüstung rückwirkend vom 1. Januar 2006

Die steuerliche Förderung von Diesel-Pkw mit nachgerüsteten umweltfreundlichen Rußpartikelfiltern ist beschlossene Sache. Nach zweijährigem Dauerstreit billigte der Bundestag am Donnerstag in Berlin mit großer Mehrheit den Öko-Bonus, um die Feinstaubbelastung durch den Verkehr zu begrenzen. Das Gesetz sieht einen einmaligen Steuernachlass von 330 Euro für den nachträglichen Einbau eines wirksamen Filters rückwirkend vom 1. Januar 2006 bis Ende 2009 vor. Wer aber weiter auf einen Rußfilter verzichtet, muss vom 1. April dieses Jahres an vier Jahre lang einen Aufschlag auf die Kfz-Steuer von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum zahlen. Der Bundesrat hatte Zustimmung zu den Plänen signalisiert. Die Opposition kritisierte die Pläne als unzureichend und fragwürdig. Der seit März 2005 andauernde Streit über den einmaligen Nachlass bei der Kfz-Steuer steht damit vor dem Ende. Bund und Länder hatten sich zuvor auf einen Kompromiss verständigt, auf dem das jetzt beschlossene Gesetz basiert. Eine Nachrüstung mit Dieselrußfilter kostet im Schnitt etwa 600 Euro. Gut die Hälfte der Kosten würde also mit der Förderung erstattet. In Deutschland gibt es etwa zehn Mio. Dieselfahrzeuge. Davon könnten nach früheren Berechnungen mindestens zwei Mio. Alt-Fahrzeuge nachgerüstet werden. Die Regelung sieht vor, dass für Diesel-Pkw, die bis 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden und zwischen 1. Januar 2006 und 31. Dezember 2009 mit wirksamer Technik nachgerüstet werden, einmalig der Steuerbonus gezahlt wird. Die 330 Euro werden mit der Kfz-Steuer verrechnet. Die Förderung beginnt jeweils mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen – durch Meldung der Kfz-Zulassungsstellen an die Finanzämter – nachgewiesen werden. Für Nachrüstungen von Anfang 2006 bis zum 31. März 2007 wird die Steuerbefreiung einheitlich erst zum 1. April 2007 wirksam. Die Technik-Anforderungen an die Filter sind in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung geregelt. Steuer-Malus beträgt im Schnitt 25 Euro jährlich Nicht nachgerüstete Pkw mit Dieselmotor und erstmaliger Zulassung bis zum 31. Dezember 2006 sowie Neufahrzeuge, die nicht den künftigen Euro-5-Partikelgrenzwert von fünf Mikrogramm pro Kilometer einhalten, werden mit dem Steuerzuschlag von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum im Vier-Jahreszeitraum April 2007 bis März 2011 belegt. Nach Angaben der Bundesregierung ist die Belastung überschaubar. Sie betrage bei durchschnittlicher Hubraumgröße etwa 25 Euro im Jahr. (dpa)

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