Tankkarte statt Gehaltserhöhung?
Es besteht die Möglichkeit, dass ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter zum Beispiel Tankgutscheine anstelle einer Gehaltserhöhung zukommen lässt. Die Höchstgrenze für diese steuerfreien Zuwendungen liegt wohl derzeit bei 44 Euro monatlich. Wie müsste zum Beispiel eine Tankkarte ohne Begrenzung versteuert werden, wenn der Mitarbeiter maximal 140 bis 150 Euro im Monat tankt? Wohlgemerkt hat er keinen Dienstwagen, sondern sein Privatfahrzeug zu betanken.
Frau H. aus Münster
Die steuerfreien Sachzuwendungen gibt es, wie von Ihnen erwähnt, zwar noch. Doch gibt es für Sie keine andere Möglichkeit als den Gutschein. Darauf muss genau stehen: die Tankstelle (nicht nur der Name, sondern die genaue Adresse der Station), bei der der Gutschein eingelöst werden kann, die genaue Bezeichnung der Benzin-/Dieselsorte (also zum Beispiel V-Power, Benzin, Superdiesel etc.) und die genaue Anzahl der Liter. Dort darf keine Angabe des Euro-Betrags stehen oder der Wert des Gutscheins, da sonst die volle Steuer- und Sozialversicherungspflicht besteht.
Die von Ihnen angedachte Lösung über Tankkarten ist unter diesem Gesichtspunkt der steuerfreien Zuwendung nicht möglich. Es gibt keine Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit bei irgendwelchen "selbstgebastelten" Erfindungen wie Tankkarten, Tankkonten o.Ä. Es geht nur so, wie oben beschrieben – Auslegungs-, Dehnungs- und Interpretationsversuche sind vor deren Beginn schon zum Scheitern verurteilt!
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