_ Wird das Mobiltelefon im Straßenverkehr in die Hand genommen, um die Uhrzeit abzulesen, liegt ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO vor.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.01.2014, Az. 1 SsRs 1/14, NZV 2015, 203
- Ausgabe 06/2015 Seite 78 (422.7 KB, PDF)
_ Wird das Mobiltelefon im Straßenverkehr in die Hand genommen, um die Uhrzeit abzulesen, liegt ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO vor.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.01.2014, Az. 1 SsRs 1/14, NZV 2015, 203
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