-- Anzeige --

Unzulässige Rückstufung bei ermessensfehlerhafter Regulierung

02.05.2016 06:00 Uhr

-- Anzeige --

_ Weist der Versicherungsnehmer darauf hin, dass er Vorschäden am gegnerischen Fahrzeug gesehen, jedoch keine korrespondierenden Schäden am eigenen Fahrzeug festgestellt hat, ist der Kfz-Haftpflichtversicherer vor einer Regulierung des Schadens zu weiterführenden Nachforschungen verpflichtet. Bei Unterlassen kommt eine Höherstufung nicht in Betracht. Eine zur Rückstufung führende Pflichtverletzung des eigenen Versicherungsnehmers dürfte dann nur in Ausnahmefällen vorliegen.

AG Brühl, Entscheidung vom 19.9.2011, Az. 23 C 292/11, r+s 2016, 120

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.