Donnerstag, 24.05.2012
11.03.2009
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Recht

Wird ein fabrikneues Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt, muss der Verursacher eine Neuanschaffung bezahlen.

Urteil: Kleiner Schaden mit erheblichen Folgen

Einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg zufolge kann bereits ein kleiner Crash erhebliche Kosten verursachen: Lassen sich demnach die Folgen eines Unfalls an einem fabrikneuen Fahrzeug durch das bloße Austauschen von Karosserieteilen nicht vollkommen behoben werden, muss der Unfallverursacher die Kosten für die Anschaffung eines Neufahrzeugs tragen. Dies hat nun der ADAC mitgeteilt.

Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer mit seinem neuen Auto (Laufleistung: 623 km) einen Unfall. Laut Gutachter hätte das Fahrzeug aufgrund der "erheblichen" Schäden nach dem Zusammenstoß nicht mehr in den Urzustand versetzt werden, sondern nur "so gut es geht" repariert werden können. Daher entschieden die Richter, dass der Unfallverursacher die Neuanschaffung bezahlen muss. Der ADAC hält die Frage der "Erheblichkeit" allerdings für reine Ermessenssache. So gehen andere Gerichte beispielsweise davon aus, dass ein "erheblicher" Schaden den Fahrzeugwert um mindestens 30 Prozent mindern oder die Qualität schwerwiegend beeinflusst sein muss. (sb)

Oberlandesgericht Nürnberg, Az. 5 U 29/08


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