Wenn ein Fußgänger beim unachtsamen Überqueren einer Straße einen Unfall verursacht, haftet er unter Umständen in vollem Umfang. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor, über das die in München erscheinende Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" berichtet. Anders sei der Fall nur dann gelagert, wenn der Fußgänger nachweisen kann, sich zuvor aufmerksam vergewissert zu haben, dass sich kein Fahrzeug nähert. Das Gericht gab der Haftungsklage eines Autofahrers gegen einen 16-jährigen Fußgänger in vollem Umfang statt. Der Passant hatte plötzlich die Fahrbahn betreten, der Kläger musste mit seinem Wagen ausweichen. Dabei wurde das Fahrzeug beschädigt. Der 16-Jährige behauptete, der Kläger sei zu schnell herangefahren - das Gericht folgte dieser Argumentation aber nicht. Die Richter verwiesen vielmehr darauf, in solchen Fällen spreche der 'Beweis des ersten Anscheins' für ein Fehlverhalten des Passanten. Diese Vermutung habe er nicht widerlegt. (dpa) Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen: 9 U 92/07