Urteil: Vignette und Schutzbrief für Dienstwagen sind geldwerter Vorteil
Auch bei uns im Betrieb wird dieser Sachverhalt (Vignetten) derzeit diskutiert. Wir sitzen 30 Kilometer zur österreichischen Grenze und schicken die meisten unserer Dienstwagenfahrer in unregelmäßigen Abständen, jedoch sicher mehrmals jährlich, zu Reisen ab Flughafen Salzburg. Für diese Strecke ist eine Vignette erforderlich. Kann aufgrund dieses Sachverhalts generell ein Kfz solch eines Mitarbeiters mit einer Jahresvignette ausgestattet werden, ohne dass dies als geldwerter Vorteil zu behandeln ist?
Herr Z. aus Rosenheim
Grundsätzlich sind Vignetten und Fährgebühren nicht im geldwerten Vorteil enthalten. Der Gesetzgeber möchte so vermeiden, dass Mitarbeiter sich diese hohen Kosten für ihre Urlaubsfahrten problemlos – und über das "Türchen" Ein-Prozent-Regel – ersparen. In Ihrem Fall dürfte es klar sein, dass diese Kosten betrieblich auf Grund Ihrer "Randlage" entstehen. Ich kann Ihnen nur raten, mit Ihrer Steuerabteilung und/oder Ihrem Steuerberater zu sprechen. Sie können dann eventuell mit Ihrer zuständigen Oberfinanzdirektion eine sinnvolle Vereinbarung treffen. So ist es zum Beispiel vorstellbar, dass Sie den genauen Anlass des Vignettenkaufs erfassen und dann entsprechend verbuchen.
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