Recht: Urteil: Vorsicht bei mobilen Verbotsschildern

24.08.2009 11:00 Uhr
Wer in der Nähe eines mobilen Halteverbotszeichens parkt, sollte Ausschau nach weiteren Verkehrszeichen mit unterschiedlicher Geltungsdauer halten.

Wer in der Nähe eines mobilen Verbotsschildes sein Auto abstellt, sollte immer genau darauf achten, ob nicht noch mehr dieser Schilder mit unterschiedlicher Geltungsdauer in der Umgebung stehen. Sonst kann es sein, dass der Abschleppwagen kommt. Davor warnt jetzt die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline. Bei mehreren an einer Straße aufgestellten beweglichen Schildern könne es vorkommen, dass zu unterschiedlichen Zeiten gelten und sich in überlappenden Bereichen sogar teilweise widersprechen. Im vorliegenden Fall erklärten die Richter des Hamburger Oberverwaltungsgerichts die Strafe einer Anwältin, die ihr Auto in der Nähe zweier solcher mobiler Verbotsschilder geparkt hatte, für rechtskräftig. Sie zwar hatte leider ein zweites, einige Meter entferntes Schild, das auf das Verbot an dem betreffenden Tag hinwies, übersehen. Die Folge: Ihr Auto wurde abgeschleppt und das zu Recht, so die Richter. Die Beschilderung sei als hinreichend erkennbar und damit wirksam gewesen. Verkehrsteilnehmer können laut Urteil nicht darauf vertrauen, dass ein Schild alleine die Bedarfsverbotszonen regelt. (sb)

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