Wer bei Rückwärtsfahren vom Fahrbahnrand auf die Straße nicht richtig aufpasst oder unachtsam ist und in Folge dessen mit einem vorbeifahrenden Fahrzeug zusammenprallt, haftet laut Gesetz selbst und alleine für den so entstandenen Schaden. Das teilte jetzt die Juristische Zentrale des ADAC, ADAJUR, mit. Um unachtsames Anfahren handelt es sich den Richtern zufolge, wenn jemand zuvor 30 Sekunden am Fahrbahnrand anhält, bevor er vom Fahrbahnrand auf die Straße fährt. (sb)