Freitag, 25.05.2012
12.05.2006
 

Versteuerung von Freisprecheinrichtungen

In Ihrem Artikel zum Thema Versteuerung von Navigationsgeräten fällt der Begriff "Kommunikationsgeräte“. Wie verhält es sich bei Freisprecheinrichtungen für Handys? Wie wird eine vom Werk bzw. vom Vertragshändler originale Freisprecheinrichtung und wie eine nachgerüstete Freisprecheinrichtung betrachtet? Muss die eingebaute Einrichtung dem Listenpreis hinzugerechnet werden? Und wie verhält es sich bei einer Nachrüstung bei bereits gebrauchten Firmenfahrzeugen?
Herr D. aus Frankfurt

Eine Freisprecheinrichtung (egal ob nachträglich eingebaut oder nicht) ist ein Kommunikationsgerät und muss zur Versteuerung des geldwerten Vorteils nicht herangezogen werden. Anders verhält es sich allerdings bei Navigationsgeräten. Hier wurde vor Kurzem von einem Gericht entschieden, dass ein Navi kein Kommunikationsgerät ist und voll der Versteuerung unterliegt.


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