Versteuerung von Freisprecheinrichtungen
In Ihrem Artikel zum Thema Versteuerung von Navigationsgeräten fällt der Begriff "Kommunikationsgeräte“. Wie verhält es sich bei Freisprecheinrichtungen für Handys? Wie wird eine vom Werk bzw. vom Vertragshändler originale Freisprecheinrichtung und wie eine nachgerüstete Freisprecheinrichtung betrachtet? Muss die eingebaute Einrichtung dem Listenpreis hinzugerechnet werden? Und wie verhält es sich bei einer Nachrüstung bei bereits gebrauchten Firmenfahrzeugen?
Herr D. aus Frankfurt
Eine Freisprecheinrichtung (egal ob nachträglich eingebaut oder nicht) ist ein Kommunikationsgerät und muss zur Versteuerung des geldwerten Vorteils nicht herangezogen werden. Anders verhält es sich allerdings bei Navigationsgeräten. Hier wurde vor Kurzem von einem Gericht entschieden, dass ein Navi kein Kommunikationsgerät ist und voll der Versteuerung unterliegt.
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