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Vorschrift: Warnweste dabei oder Geldbuße

04.06.2014 10:56 Uhr
Vorbildlich: Bei einer Panne Warndreieck aufstellen und Warnweste tragen. Obwohl Letzteres in Deutschland keine Pflicht ist. Man muss sie aber im Wagen dabei haben.
Vorbildlich: Bei einer Panne Warndreieck aufstellen und Warnweste tragen. Obwohl Letzteres in Deutschland keine Pflicht ist. Man muss sie aber im Wagen dabei haben.
© Foto: pictuer alliance/dpa

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Autofahrer in Deutschland müssen ab 1. Juli mit einer Geldbuße von 15 Euro rechnen, wenn sie in ihrem Wagen keine Warnweste dabei haben. Wie die "Saarbrücker Zeitung" vorige Woche berichtete, hat das Bundesverkehrministerium die Höhe der Strafzahlung jetzt in einer neuen Vorschrift festgelegt. Danach muss in Pkw, Lkw, Zugmaschinen und Bussen künftig eine Warnweste vorhanden sein. Motorradfahrer bleiben ausgenommen.

Autofahrer sollen die Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalls anziehen. Eine Tragepflicht sieht die neue Vorschrift dem Bericht zufolge aber nicht vor. Stattdessen setze das Ministeriums "auf das eigenverantwortliche Handeln der Verkehrsteilnehmer". Der Bundesrat hatte die Warnwestenpflicht schon im Juli 2013 beschlossen.

Mit der Neuregelung folgt Deutschland dem Vorbild vieler europäischer Staaten. Allerdings liegt das Bußgeld in anderen Ländern deutlich höher als 15 Euro: So sind in Portugal zwischen 60 und 600 Euro fällig, wenn man bei einem Unfall oder einer Panne keine Warnweste trägt. In Italien werden Verstöße mit mindestens 35 Euro bestraft, in Spanien kostet das Nichtanlegen rund 90 Euro. (dpa/kak)

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