_ Eine verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt liegt nicht vor, wenn der Fahrer das Gerät nach dem Klingeln an seinen Beifahrer weiterreicht, ohne auf das Display zu schauen. Die Begründung der Richter: Das Gerät werde nicht benutzt, wenn lediglich sein Ort verändert werde. Denn dann habe die Handlung keinen Bezug zu seiner Funktionalität und erfülle den Tatbestand nicht.
Anmerkung: Die Rechtsprechung lernt bei diesem Thema nicht dazu und produziert ein ums andere Mal Urteile, die in der Praxis zu nichts anderem als Beweisschwierigkeiten und unnötigen Gerichtsverfahren führen, auch wenn wie hier die Entscheidung "autofahrerfreundlich" gemeint gewesen sein dürfte.
OLG Köln, Urteil vom 07.11.2014, Az. III-1 RBs 284/14, DAR 2015, 104
- Ausgabe 03/2015 Seite 62 (246.3 KB, PDF)