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Leasingrückgabe: Wenn Schaden klug macht

11.05.2016 12:00 Uhr
Leasingrückgabe: Wenn Schaden klug macht
© Foto: Frank Fotolia/Fotolia

Wer im Fuhrparkalltag regelmäßig Leasingfahrzeuge austauscht, kann aus den Fehlern der Vergangenheit lernen und Maßnahmen ergreifen, damit die Rückgaben von morgen besser und günstiger ablaufen.

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_ Aus Erfahrung wird man schlau. Vielleicht trifft dies auch für Fuhrparkbetreiber bei der Leasingrückgabe zu. Wenn im Fuhrparkalltag regelmäßig Fahrzeuge ausgetauscht werden müssen, gibt es viele Möglichkeiten für die Flottenverantwortlichen, aus den Erfahrungen zu lernen und daraus Handlungsempfehlungen für die Zukunft abzuleiten, damit es bei den Rückläufern von morgen besser und kostengünstiger läuft.

Dass dieser Erfahrungsgewinn sukzessive eintritt, dafür sprechen die Aussagen einiger Leasing- und Fuhrparkmanagementgesellschaften in unserer aktuellen Umfrage.

Eingetretene Verbesserungen

Auch wenn die meisten Teilnehmer äußern, es habe in den letzten Jahren keine nennenswerten Veränderungen bei Rückgabeschäden gegeben, so gibt es doch einige wenige, die finden, dass die Qualität der Rückläufer höher sei als vor einigen Jahren.

"Durch konsequente Berechnung von Fehlteilen und Schäden hat sich die Qualität der zurückgegebenen Fahrzeuge verbessert", findet zum Beispiel Claudia Blaskowitz, Teamverantwortliche in der Unternehmenskommunikation bei DB Rent und DB Fuhrparkservice.

Die Fuhrparkmanagementgesellschaft Car Professional Fuhrparkmanagement (CPM) kann einen Erfolg durch verbesserte Kommunikation mit den Fahrern ausmachen: "Durch eine Vielzahl von Hinweisen an den Fahrzeugnutzer vor der Fahrzeugrückgabe konnte die Anzahl der Reklamationen insbesondere im Bereich der Fehlteile erfreulicherweise deutlich reduziert werden", berichtet Geschäftsführer Thomas Araman.

Dennoch scheint hier immer noch ein großes Potenzial zu schlummern, denn immerhin geben 18 von 24 Fuhrparkdienstleistern, die an unserer Umfrage teilgenommen haben, an, dass Fehlteile zu den häufigsten Schäden an Rückläufern gehören - sie stehen nach Schäden an Lack, Karosserie und Glas an vierter Stelle (siehe Grafik oben rechts).

Unter dem vergessenen Zubehör führen Schlüssel die Liste mit 16 Nennungen an, gefolgt von fehlenden Reifen(-sätzen), die jeder zweite Dienstleister häufig feststellt, und Servicemappen respektive Bordunterlagen, die von einem Drittel aller befragten Flottendienstleister genannt werden. Kosten, die vermeidbar wären, wenn Fahrer und Fuhrparkverantwortliche auf Vollständigkeit des Leasingfahrzeugs bei der Rückgabe achten würden. Und Kosten, die noch aus der Endabrechnung wieder verschwinden können, wenn sie nach der Rückgabe des Fahrzeugs noch nachgeliefert werden. Eine Option, die nahezu alle befragten Leasinggeber ihren Flottenkunden einräumen, jedoch mit unterschiedlichen Fristen. Wird dies bei ALD und Leaseplan individuell vereinbart, ist es bei den anderen meist innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der Rückgabe noch möglich, Fehlteile nachzureichen. Bei der Deutschen Leasing, Leasetrend und Raiffeisen Impuls Fuhrparkmanagement haben die Fuhrparkbetreiber sogar noch zwei Wochen Zeit, fehlendes Zubehör bei ihren Dienstwagenfahrern einzutreiben. Mobility Concept gewährt mit vier Wochen die längste Frist für kostensenkende Nachlieferungen.

Aus Erfahrung lernen, das zeigt sich allmählich auch an der Maßnahme, Dienstwagenfahrer stärker zur Verantwortung für Rückgabeschäden zu ziehen. Zwar geben die meisten Fuhrparkdienstleister an, dass die meisten ihrer Kunden die Nachbelastungen für Schäden generell nicht an ihre Fahrer weiterreichen - auch nicht anteilig.

Nutzerbeteiligung im Kommen

Doch einige Befragte beobachten, dass die Beteiligung der Fahrer an Schäden zunimmt. Laut Sixt Leasing sind sie selten, aber ansteigend: "Viele Unternehmen stellen in den vergangenen Jahren deutlich mehr auf die Verantwortung des Nutzers in Bezug auf die Behandlung von Dienstfahrzeugen ab", sagt Vinzenz Pflanz, Chief Sales Officer. Dies gelte auch bei Nachbelastungen bei der Fahrzeugrückgabe für Schäden, die über das normale Maß an Beanspruchung hinausgehen.

CPM, Fleetcompany, HLA Fleet Services, Raiffeisen Impuls und Sixt Mobility Consulting stellen eine Beteiligung der Fahrer an Fehlteilen fest, einige andere generell dort, wo die Beanstandungen bei der Rückgabe eindeutig dem Nutzer angelastet werden können, zum Beispiel bei starker Verschmutzung oder Schäden im Innenraum.

Auch hier wird sich der Lernprozess bis zu den Fahrern fortsetzen. Werden sie plötzlich zur Kasse gebeten, wenn sie nachweislich gegen Nutzungsvereinbarungen im Dienstwagenüberlassungsvertrag verstoßen haben, werden sie im Umgang mit zukünftigen Fahrzeugen, die ihnen anvertraut werden, sensibilisiert sein und sorgsamer damit umgehen, um bei der nächsten Rückgabe nichts zuzahlen zu müssen. "Eine Kostenbeteiligung des Fahrers an Rückgabeschäden wirken hier Wunder", sagt Matthias Ekert, Manager Client Relations bei Ari Fleet Germany.

Auch Roland Vogt, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Fleetcompetence Deutschland, hält Sanktionen für erforderlich, "um dem Mitarbeiter deutlich zu machen, dass er von seinem Unternehmen zu treuen Händen einen mehrere zehntausend Euro teuren Wertgegenstand zur Verfügung gestellt bekommt."

Bonuszahlung als Anreiz

Das Gegenteil davon kann sich für Fuhrparks aber auch bezahlt machen: Die Belohnung des Fahrers, wenn keine oder nur geringe Nachforderungen für sein Fahrzeug in der Endabrechnung aufgelistet sind. Ein solches Bonussystem empfehlen Carmobility, Leasetrend und die Deutsche Leasing. Das Hightech-Unternehmen Etna belohnt seine Fahrer mit einem Bonus bis zu 500 Euro, wenn die Nachbelastungen zwischen null und 250 Euro liegen (siehe Fuhrparkporträt auf Seite 24-25).

Neben der Sensibilisierung der Fahrer, klaren Vorgaben zur Pflege und Nutzung des Dienstwagens, der sofortigen Meldung und qualitativ hochwertigen Reparatur von Schäden empfehlen die Dienstleister auch regelmäßige Zustandschecks während der Laufzeit. Zudem rät Ari Fleet Germany, etwa sechs Wochen vor Rückgabe den Status quo des Fahrzeuges zu überprüfen, um Maßnahmen zur Kostenminimierung einleiten zu können.

Ein weiterer Kostenaspekt bei der Rückgabe kann die vom Leasingvertrag abweichende Kilometerleistung sein. Die Berechnung von Kosten für Mehrkilometer kann den Fuhrparkhaushalt massiv belasten. Vogt empfiehlt daher, einen Einzelleasingvertrag auf Basis der Jahreskilometer des jeweiligen Mitarbeiters abzuschließen. "Schädlich sind daher Reglements, die pauschal für das gesamte Unternehmen zum Beispiel eine Laufzeit von 36 Monaten und 20.000 Kilometer jährliche Laufleistung vorsehen." Er rät zu einem regelmäßigen Controlling der Laufleistungen, um Abweichungen frühzeitig zu erkennen.

Durch verbindliche Regeln, wie sie mit der "Fairen Fahrzeugbewertung" zuerst die Mitgliedsunternehmen des VMF vereinbart hatten, haben auch Nichtmitglieder und Captives mittlerweile Standards geschaffen, die dem Leasingnehmer mehr Transparenz und eine gerechtere Abrechnung versprechen.

Mehr Fairness bei Trapos

Der VMF hat seinen Bewertungskatalog nach 14 Jahren seines Bestehens überarbeitet und um eine eigene Ausgabe für Transporter ergänzt. Für sie gelten nun zum Teil eigene Kriterien. Das war ein notwendiger Schritt für mehr Fairness für Nutzfahrzeuge am Ende der Laufzeit. Bei transparenten Regelungen der Leasinggeber und optimiertem Rückgabemanagement der Flotten, das auch den Nutzer mit seinen Pflichten einbezieht, müsste der Schrecken am Ende zukünftig gar nicht mehr so groß sein.

Zahlreiche Tabellen und Übersichten unter anderem zu Nachbelastungen, Gutachtern, Richtlinien und Rücknahmeorten finden Sie im beigefügten PDF-Dokument.

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