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Urteil
Werden durch den nachträglichen Einbau einer Gas-Anlage die Zylinderkopfdichtungen des Wagens beschädigt, trägt der Umrüster den entstandenen Schaden.
Werkstatt haftet für Folgeschäden bei Umrüstung
Wird in ein Auto mit Benzin-Motor nachträglich eine Gas-Anlage eingebaut und werden durch den Gasbetrieb dann die Zylinderkopfdichtungen des Wagens beschädigt, muss der Umrüster des Fahrzeugs den Schaden voll und ganz ersetzen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Im vorliegenden Fall kam es der deutschen Anwaltshotline zufolge ein halbes Jahr nach der vom "Autogaszentrum" vorgenommenen Umrüstung an den Zylindern des Fahrzeugs zu teils erheblichen Kompressionsverlusten. Der Schaden: rund 3.500 Euro. Der Autohalter forderte nun die Kosten für die Reparatur, die Erstattung des ursprünglichen Einbaupreises und den kostenloses Ausbau der Gas-Anlage von der Umbau-Werkstatt zurück. Die Koblenzer Richter gaben dem Kläger recht: Das Beweissicherungsverfahren habe ergeben, dass die Ventile an den Zylindern aufgrund einer übermäßigen Hitzeentwicklung der Gasanlage beschädigt worden waren, so dass keine hinreichende Abdichtung mehr vorlag. Die Monteure haben es laut Urteil versäumt, eine Regelungstechnik einzubauen, die der erhöhten thermischen Belastung der Zylinderventile entgegenwirkt.
Oberlandesgericht Koblenz, Aktenzeichen: Az. 5 U 136/10
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