Die Wettbewerbszentrale hat Opel wegen seiner aktuellen Werbekampagne für eine Pkw-Anschlussgarantie unter Androhung einer Strafe von 15.000 Euro abgemahnt. In Printanzeigen sowie im Internet werde unterhalb des Slogans "lebenslange Garantie" großdimensioniert das mathematische Zeichen für "unendlich" in Form einer Schleife in den Mittelpunkt der Anzeigenkampagne gehoben. Erst in einem Sternchenhinweis werde darauf hingewiesen, dass die beworbene Garantie tatsächlich nicht "lebenslang" gelten soll, sondern bis zu einer Laufleistung von 160.000 Kilometern. "Wir beanstanden hier eine irreführende Blickfangwerbung, weil entgegen der vollmundigen Ankündigung eine 'lebenslange' Garantie tatsächlich nicht von Opel gewährt wird", erklärt Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale. Bei einer "lebenslangen" Garantie erwarte der Verbraucher, dass diese greift, solange er den Wagen fährt oder fahren kann - zwar unabhängig von der Laufleistung des Wagens. "Im Wettbewerbsrecht gilt der Grundsatz, dass die Werbeaussage im Blickfang keine objektive Unrichtigkeit enthalten darf", erklärt Münker. Sie dürfe nicht durch einen Sternchenhinweis "aufgeklärt" oder relativiert werden. "Wir beanstanden nicht die Pkw-Anschlussgarantie als solche, die in ähnlicher Form auch von anderen Herstellern angeboten wird. Aber die objektiv unwahre Behauptung 'lebenslang', die einen unschlagbaren Vorteil gegenüber der Konkurrenz suggerieren soll, hat in der Werbung nichts zu suchen," betont Münker. Opel sei nun aufgefordert, bis zum Donnerstag (19. August) eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Werbung einzustellen. Sollte keine Einigung erzielt werden, droht die Wettbewerbszentrale mit einer Klage bei Gericht. Bislang liege allerdings vom Hersteller noch keine Reaktion vor. Institution der deutschen Wirtschaft Laut Selbstauskunft auf ihrer Internetseite ist die Wettbewerbszentrale eine Institution der deutschen Wirtschaft und die größte bundesweit und grenzüberschreitend tätige Selbstkontrollinstitution zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb. Sie versteht sich nicht als Verbraucherschutzverband, will aber im Interesse der Wirtschaft auch die Einhaltung der Verbraucherschutzbestimmungen sicherstellen. "Die Verletzung derartiger Vorschriften führt zu einer Verzerrung des Wettbewerbs zu Lasten von Wettbewerbern und Verbrauchern: Wettbewerbs- und Verbraucherschutz sind die Kehrseiten ein- und derselben Medaille", heißt es auf der Vereins-Homepage. (ng)