Rotlicht-Verstoß: Zeugenaussage reicht für Verurteilung

29.04.2011 09:56 Uhr
Die vom Zeugen gemachten Wahrnehmungen seien für das Gericht nachvollziehbar, so das Urteil.
© Foto: ddp-Archiv, Volker Hartmann

Ist ein mutmaßlicher Verkehrssünder bei Rot links abgebogen, wobei er fast einen Zusammenstoß mit dem Zeugen verursacht hat? Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline jetzt mitgeteilt hat, reicht die Wahrnehmung des Zeugen, der auf der Linksabbiegerspur der Querstraße bei Gelb in den ersten Gang hoch geschalten hatte, für die Verurteilung des Verkehrssünders mit einem Bußgeld aus. Auch dann, wenn erhebliche Zweifel daran bestünden, dass der Zeuge gleichzeitig sowohl seine als auch die umstrittene Ampel des von ihm Beschuldigten im Blick haben konnte. Das haben kürzlich die Richter des Amtsgerichts Landstuhl entschieden. Die vom Zeugen gemachten Wahrnehmungen seien für das Gericht nachvollziehbar, so das Urteil. "Trotz der nicht zu übersehenden Zweifel, ob ein an erster Stelle in der Schlange stehender Linksabbieger zuverlässig beide Ampeln im Blick haben kann, würde immer zeitgleich spätestens beim Gelb-Umschalten der Linksabbiegespur die Ampel in der Querrichtung bereits auf Rot geschaltet", erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer von der telefonischen Rechtsberatung. Wobei technische Fehlschaltungen der Lichtzeichenanlage faktisch auszuschließen seien. (red) Amtsgericht Landstuhl, Aktenzeichen: 4286 Js 13706/10

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