Kein Anspruch auf Kulanz

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_ Teilt eine Werkstatt ihrem Kunden mit, dass der Hersteller zum Beispiel 80 Prozent der Reparaturkosten übernimmt und widerruft der Hersteller später seine Zusage, so kann aus der Äußerung der Werkstatt keine Garantieerklärung oder ein selbstständiges Schuldanerkenntnis gegenüber dem Kunden hergeleitet werden.
LG Frankfurt a. M.,
Entscheidung vom 1.7.2016,
Az. 2-27 O 308/15, DAR 2016, 531
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