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Auffahrunfall nach Maßreglung: Teurer Ärger

27.06.2022 07:42 Uhr | Lesezeit: 2 min
Auffahrunfall nach Maßreglung: Teurer Ärger
© Foto: Patrick Seeger / dpa / picture alliance

Im Straßenverkehr sollte man seine Emotionen im Griff haben. Vor allem das Maßregeln anderer Verkehrsteilnehmer ist keine gute Idee.  

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Wer andere durch seine Fahrweise maßregeln will, trägt bei einem Unfall allein die Kosten. Das gilt auch bei Auffahrunfällen, bei denen in der Regel der Hintermann haftet.  

In einem vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verhandelten Fall ging es um eine Pkw-Fahrerin, der von einem Lkw die Vorfahrt genommen wurde. Um ihren Ärger deutlich zu machen, überholte die Frau den Lastwagen und bremste ihn aus, wodurch es zu einem Auffahrunfall kam. Die Autofahrerin wollte den Schaden anschließend vom Fahrer des Lkw ersetzt haben, zog vor Gericht – und verlor.

Das Gericht wertete das Fahrmanöver der Frau als im groben Maße verkehrswidrig. Der Unfall sei allein aufgrund ihres Verhaltens passiert, fasst das Portal RA-Online die Entscheidung zusammen. So greife hier auch nicht der Anscheinsbeweis, aufgrund dessen bei Auffahrunfällen die Schuld beim Hintermann vermutet wird, etwa wegen Ablenkung oder zu wenig Abstand. 

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