Die Bundesregierung plant kein Verbot der von Rundfunksendern verbreiteten Informationen über Standorte von Radarmessstellen und anderen Methoden der Verkehrsüberwachung. Obwohl diese Praxis die Verkehrsüberwachung untergräbt, sei ein Verbot aber nicht beabsichtigt, da dadurch in die vom Grundgesetz geschützte Rundfunkfreiheit eingegriffen werde. Außerdem gäbe es Zweifel, ob dadurch das regelkonforme Verhalten der Verkehrsteilnehmer tatsächlich gefördert wird. Man sei meist dazu übergegangen, nur noch inhaltliche Schwerpunkte, etwa verstärkte Kontrollen an Schulen, Kindergärten und Ähnliches, zu publizieren. Anders werde dies bei Radarwarngeräten und ähnlichen Einrichtungen im Fahrzeug gesehen, denn dadurch wollen sich die Nutzer den Verkehrskontrollen wirksam entziehen und deshalb ist der Gebrauch inzwischen verboten. (zi)