Das Bundeskabinett hat heute die "Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge" beschlossen und dabei die vom Bundesrat geforderten Änderungen übernommen. Das bedeutet, dass statt fünf lediglich vier Schadstoffgruppen zur Steuerung innerörtlicher Fahrverbote bei Feinstaubalarm eingeführt werden. Die ursprünglich vorgesehene strengste Stufe (Schadstoffgruppe 5), die Dieselfahrzeuge nur mit einem Partikelfilter erreichen könnten, entfällt. Damit haben Selbstzünder, die zwar Euro 4 erreichen, aber keinen Filter an Bord haben, grundsätzlich freie Fahrt. Durch farbige Plaketten gekennzeichnete Kraftfahrzeuge können von solchen Beschränkungen, über die auf Länderebene entschieden wird, ganz oder teilweise ausgenommen werden. Gekennzeichnet werden Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Busse von Euro 2 bis Euro 4 (Pkw) und Euro II bis Euro V (Lkw, Busse) nach den von den Fahrzeugen eingehaltenen europäischen Grenzwertstufen. Durch erfolgreiche Nachrüstung des Fahrzeugs können Autofahrer die Eingruppierung in eine bessere Schadstoffgruppe erreichen. Die Verordnung, für die auch ein neues Verkehrszeichen entwickelt werden muss, trete nicht sofort in Kraft, sondern erst fünf Monate nach Verkündung, hieß es in einer Mitteilung des Bundesumweltministeriums. Diese könne aber erst nach abgeschlossenem Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission erfolgen. Ein Termin dafür wurde nicht genannt. Ausgabestellen für die Plaketten sind neben den Kfz-Zulassungsstellen, die Technischen Überwachungsvereine (TÜV) und über 30.000 zur Abgasuntersuchung zugelassene Werkstätten. Eine Pflicht zum Erwerb der Plakette bestehe nicht, auch ihr Preis ist noch nicht bekannt. (ng)
Bundesregierung verabschiedet Plakettenverordnung
Euro 4-Fahrzeuge haben grundsätzlich freie Fahrt / Fünfmonatige Übergangsfrist geplant