Ab Januar schreibt die Richtlinie 1999/30EG der Europäischen Kommission verbindliche Grenzwerte für Feinstäube, etwa Rußpartikel aus Dieselfahrzeugen, vor. Dies meldete das Magazin "Der Spiegel" heute in seinem Onlinedienst. Die Regelung besagt, dass der Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm Staub in einem Kubikmeter Luft nur an höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf. Weiterhin muss in fünf Jahren der Ausstoß von Stickstoffdioxid drastisch verringert werden. Um diese Regelung einhalten zu können, würden erhebliche Verkehrseinschränkungen auf die Autofahrer zukommen. Diese reichten von der zeitweisen Sperrung ganzer Straßen oder Viertel, der Verbannung von Dieselfahrzeugen aus den Innenstädten bis hin zu einer City-Maut. Nahezu alle Ballungsräume in der Bundesrepublik hätten bereits einen Luftreinhalteplan beim Umweltbundesamt vorgelegt, der die Möglichkeit derartiger Beschränkungen beinhalteten. Jürgen Trittin machte indes deutlich, dass im Hinblick auf die Höhe der Grenzwerte oder eine eventuelle Verlängerung der Einhaltungsfristen keinerlei Spielraum bestehe. In Zusammenhang damit stehe, dass ab 1. Januar Anwohner viel befahrener Straßen aufgrund der EU-Vorschrift für reine Luft vor deutsche Verwaltungsgerichte ziehen können. Der Deutsche Städtetag rechne bereits mit einer Klageflut; Umweltverbände bereiteten seit Wochen entsprechende Klagen vor, so das Magazin. (san)
EU-Umweltrichtlinien setzen Autofahrern zu
Magazin: Neue Regeln werden erhebliche Verkehrsbeschränkungen nach sich ziehen