Feinstaub-Urteil: Streit um Umsetzung

28.09.2007 17:17 Uhr
Nicht nur München hat Probleme mit den Feinstaub-Grenzwerten.
© Foto: ddp / Joerg Koch

Regierung weist Forderungen des Deutschen Städtetages nach neuen Gesetzen zurück / VDI fordert Filter statt Fahrverbote

Nach dem Feinstaub-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf des Bundesgesetzgebers. Für die Einhaltung der EU-Bestimmungen zur Reduzierung des gesundheitsschädlichen Feinstaubs seien die Bundesländer und ihre Kommunen zuständig, sagte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums am Freitag. Er wies damit Forderungen des Deutschen Städtetages, schärfere Grenzwerte beim Schadstoffausstoß und eine verbindliche Anordnung von Rußpartikelfiltern bei Autos und Lastwagen festzulegen, zurück. Darauf dringt der Präsident des Gremiums und Münchner Oberbürgermeister Christian Ude. Statt der steuerlichen Förderung der Nachrüstung von Diesel-Filtern müsse eine verbindliche Pflicht für solche Filter und für umweltfreundliche Fahrzeuge insgesamt eingeführt werden. "Das Übel muss an der Wurzel bekämpft werden", sagte Ude. "Das gilt umso mehr, als vielerorts ein Großteil der Feinstaubbelastung nicht unmittelbar vor Ort entsteht, sondern als sogenannte Hintergrundbelastung von außen in die Städte und Ballungsräume getragen wird." Es sei "mehr als ärgerlich, dass die Städte dazu gezwungen sind, an Symptomen herumzudoktern, weil der Gesetzgeber wirksame Maßnahmen an der Quelle auf die lange Bank geschoben hat", kritisierte Ude. Regional abgestimmte großflächige Konzepte seien punktuellen Maßnahmen an den Straßen vorzuziehen. Dies habe zum Beispiel München u.a. in Form der weiträumigen Umleitung des Lkw-Transitverkehrs vorgeschlagen. VDI fordert Rußfilter für alle Auch der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat eine Filterpflicht für alle Dieselfahrzeuge im Straßenverkehr gefordert. "Wir brauchen keine Aktionspläne zur Luftreinhaltung, sondern Filter", sagte Klaus Schmidt, Vorsitzender der Kommission Reinhaltung der Luft im VDI. Zugleich warnte er vor neuen Problemen durch die ab 2010 einzuhaltenden Stickstoffdioxid-Grenzwerte. "Die Versäumnisse der Industrie und Politik bei der Entwicklung der Dieselrußfilter dürfen bei den Stickstoffoxidfiltern bis zum Inkrafttreten der neuen Schadstoffkonzentrationsnorm zum 1.1.2010 nicht wiederholt werden. Optimal wären kombinierte Systeme, die beide Emissionen reduzieren können", so Schmidt. (ng/dpa)

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