Führerschein: Gericht bremst die Führerschein-Touristen aus

02.03.2012 11:33 Uhr
Führerschein
Wer seinen Führerschein in Deutschland abgeben muss, kann nicht mehr ohne Weiteres einen Ersatz im Ausland machen.
© Foto: ddp / Marcus Brandt

Ein europäischer Auslandsführerschein muss nach einem Gerichtsurteil nicht in jedem Fall anerkannt werden. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden hat, darf Deutschland die Anerkennung eines ausländischen Führerscheins zwar nicht deswegen verweigern, weil der Besitzer in Deutschland zuvor keinen Führerschein bekommen durfte. Dennoch dürfen die hiesigen Behörden einen fremden Führerschein ablehnen, wenn es Beweise dafür gibt, dass der Führerscheinbesitzer gar keinen Wohnort in jenem Land hatte, in dem der Führerschein ausgestellt wurde. Die höchsten EU-Richter urteilten damit in einem Rechtsstreit, bei dem einen Mann, dem wegen erheblicher Vorstrafen die Fahrerlaubnis in Deutschland verweigert wurde, seine in Tschechien erworbene Fahrerlaubnis hier anerkennen lassen wollte. Dem Versuch des Führerscheintourismus schob nun das Gericht einen Riegel vor. Bis zu 80.000 Führerschein-Touristen Den Führerscheintourismus ermöglichen Schlupflöcher im Gesetz. Wer seinen deutschen Führerschein - etwa wegen Trunkenheit am Steuer - abgeben musste, konnte im europäischen Ausland einen neuen bekommen. Jahrelang haben findige Autofahrer eine Richtlinie ausgenutzt, nach dem eine in einem EU-Staat erworbene Fahrerlaubnis europaweit gültig ist. Sie unternahmen eine Reise etwa nach Polen oder Tschechien, legten die notwendigen Prüfungen ab und kamen mit einem neuen - meist günstigeren - Dokument zurück. Der Trend wurde als Führerscheintourismus bekannt. Das Kraftfahrt Bundesamt zählte zwischen 2004 und 2010 mehr als 14.000 Führerscheintouristen. Der ADAC schätzt allerdings, dass die tatsächliche Zahl zwischen 50.000 und 80.000 liegt. Der Führerschein wird anerkannt, aber nur unter Bedingungen Über die Rechtmäßigkeit des Führerscheintourismus wurde mehrfach juristisch gestritten. 2004 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass innerhalb der EU jede Fahrerlaubnis anerkannt werden muss, die in einem Mitgliedsstaat legal erworben wurde. 2010 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Behörden Autofahrern den Gebrauch eines ausländischen Führerscheins aber untersagen können, wenn sie nicht wirklich in dem Land leben, in dem sie die Fahrerlaubnis erworben haben. (dpa)

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