Grenzen beachten
Teil 17: Finnland | Der Staat erhebt massive Steuern auf Firmenwagen. Veera Campbell, Direktorin für globale Arbeitgeberdienstleistungen bei Deloitte Finnland, beschreibt im Interview die Rahmenbedingungen.
— Welche Steuern erhebt Finnland auf Fahrzeuge und speziell auf Firmenwagen?
In Finnland haben wir eine Kfz-Steuer, die sowohl auf Fahrzeuge zu zahlen ist, die im Land produziert werden, als auch auf Importfahrzeuge. Der finnische Zoll trägt dabei die Verantwortung dafür, dass die Kfz-Steuer vor der Erstregistrierung oder der Inbetriebnahme erhoben werden. Wenn dann im Nachhinein noch Änderungen am Fahrzeugaufbau, dem Verwendungszweck oder den Besitzverhältnissen erfolgen, die sich auf die Kfz-Steuer auswirken, ist die finnische Fahrzeugverwaltungsstelle, genannt TraFi (Finnish Transport Safety Agency), für die Erhebung der Kfz-Steuer zuständig.
Gemäß dem finnischen Fahrzeugsteuergesetz muss die Kfz-Steuer für versteuerbare Fahrzeuge abgeführt werden, bevor sie in Finnland registriert oder in Betrieb genommen werden können. Die Pflicht zur Zahlung der Kfz-Steuer liegt primär bei der Person, die im finnischen Register als Eigentümer des Fahrzeugs eingetragen ist. Wenn das Fahrzeug per Mietkauf in Verbindung mit einem Eigentumsvorbehalt verkauft wird, liegt die Pflicht beim Käufer, der als Halter im Register verzeichnet ist. Denn das zu versteuernde Ereignis ist die Registrierung des Fahrzeugs.
Der zu versteuernde Wert des Fahrzeugs ist wiederum der allgemeine Verkaufspreis. Dieser bedeutet und umfasst den Preis inklusive Steuern, der generell für ein vergleichbares Fahrzeug zu erzielen wäre, wenn es auf dem finnischen Markt an einen Privatkunden verkauft würde – und zwar zum Zeitpunkt, in dem das Fahrzeug steuerlich deklariert worden ist oder hätte deklariert werden sollen. Im Prinzip handelt es sich demnach um den Verkaufspreis vom Händler an einen Konsumenten. Der Ansatz der neuen Regierung ist hier, die Kfz-Steuer zu erhöhen. Ziel ist es dabei, die umweltschädlichsten Fahrzeuge höher zu besteuern als die anderen. Die Erhöhung der Kfz-Steuer beläuft sich auf ungefähr zwei Prozent für ein „durchschnittlich umweltbelastendes“ Fahrzeug.
Darüber hinaus erhebt Finnland eine Mehrwertsteuer von 23 Prozent auf Fahrzeuge, die sich aus dem Nettopreis des Fahrzeugs vor Kfz-Steuer errechnet.
– Wie wird die Kfz-Steuer kalkuliert?
Grundsätzlich wird die Kfz-Steuer nach dem finnischen Fahrzeugsteuergesetz erhoben. Der Kfz-Steuerbetrag für Pkw bewegt sich zwischen 12,2 bis 48,8 Prozent des Retail-Verkaufswertes in Abhängigkeit von den CO2-Emissionen oder der Fahrzeugmasse und -leistung. Letztere ist die Basis für die Ermittlung des Prozentsatzes für die Kfz-Steuer, wenn die CO2-Werte für das jeweilige Fahrzeug nicht registriert sind. So beträgt zum Beispiel für einen Volvo V70 D5 mit Automatikgetriebe bei CO2-Emissionen von 164 g/km der Steuerprozentsatz 24,9 Prozent.
– Gibt es daneben weitere Steuern?
Wir haben auch eine Steuer auf Fahrzeuge, die jährlich für in Finnland registrierte Fahrzeuge zu zahlen ist. Abhängig vom Fahrzeugtyp ergibt sich diese Steuer aus verschiedenen Elementen. Für Pkw mit Ottomotor besteht die Steuer aus einem festen Satz, für dieselgetriebene Lkw errechnet sie sich aus dem Verbrauch und für Diesel-Pkw aus einem Anteil, der sich aus dem Verbrauch und einem fixen Satz zusammensetzt.
Für Pkw mit Benzinantrieb basiert der feste Satz wiederum auf der Menge an CO2-Emissionen laut Herstellerangaben. Wenn die CO2-Emissionen nicht angegeben sind, bildet das Fahrzeuggewicht die Grundlage der Kalkulation. Die Höhe der Steuer variiert so von 20 bis 600 Euro bei CO2-Werten von 66 bis 400 Gramm pro Kilometer. Wenn ein Fahrzeug zum Beispiel 131 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt, dann beträgt die Steuer 70 Euro pro Jahr. Die Pflicht zur Abführung der jährlichen Kfz-Steuer obliegt in erster Linie dem Fahrzeugeigentümer.
Die neue Regierung beabsichtigt, den fixen Anteil zur Berechnung der Steuer zu erhöhen. Wenn die CO2-Emissionen etwa 180 Gramm pro Kilometer betragen, dann würde sich die Steigerung jährlich auf etwa 50 Euro belaufen. Zugleich hat sich der auf den Verbrauch basierende Anteil für Pkw und Trucks in 2012 verringert.
Daneben haben verschiedene Veränderungen stattgefunden, welche die Besteuerung in Finnland in Relation zum Haushaltsbudget 2012 erweitern: Zum einen ist vorgesehen, die CO2-Steuer auf Benzin um 2,34 Cent pro Liter und für Diesel um 2,65 Cent pro Liter zu erhöhen. In Ergänzung zu einer kurz vorher beschlossenen Erhöhung um 7,9 Cent pro Liter wird die CO2-Steuer auf Diesel dann mit 10,55 Cent festgelegt.
Eine Besteuerung sieht der finnische Gesetzgeber auch im Falle von Arbeitnehmern vor, in denen er oder seine Familie einen Firmenwagen auch zu privaten Fahrten nutzen darf. Daraus entsteht ein vom Arbeitnehmer zu versteuernder geldwerter Vorteil.
– Welchen Rahmen setzt der finnische Gesetzgeber grundsätzlich zur Besteuerung von Arbeitnehmern für die Privatnutzung von Firmenwagen?
Der zu versteuernde Wert für einen Firmenwagen ergibt sich aus den Richtlinien der Steuerbehörde, die alljährlich veröffentlicht werden. Der zu versteuernde Wert für das Jahr 2012 errechnet sich demnach wie folgt: Wenn der Arbeitgeber alle Kosten übernimmt, ist der geldwerte Vorteil ein sogenannter unlimitierter Vorteil (finnisch: Vapaa autoetu; Fri bilförmån). Wenn der Arbeitnehmer aber mindestens für den Kraftstoff zahlt, handelt es sich um einen limitierten Vorteil (Auton käyttöetu; Förmån att använda bil). Der jeweilige Wert wird wiederum basierend auf das Jahr ermittelt, in dem das Fahrzeug – wie in den Registrierungspapieren verzeichnet – in Betrieb genommen wurde.
Aus diesen Vorgaben resultieren folgende Kalkulationsgrundlagen: Für die Altersgruppe A, die alle Fahrzeuge umfasst, die von 2010 bis 2012 in Betrieb genommen wurden oder noch werden, entsteht aus einem unlimitierten Vorteil ein monatlich zu versteuernder Wert von 1,4 Prozent des Preises für die Ersatzbeschaffung inklusive Mehrwertsteuer plus 285 Euro oder alternativ 19 Cent für privat gefahrene Kilometer auf Basis eines Fahrtenbuchs. Aus einem limitierten Vorteil entsteht ein monatlich zu versteuernder Wert von 1,4 Prozent des Preises für die Ersatzbeschaffung plus 90 Euro oder alternativ sechs Cent für privat gefahrene Kilometer.
Für die Altersgruppe B, die in Betrieb genommene Fahrzeuge von 2007 bis 2009 beinhaltet, errechnet sich ein monatlicher Wert, der 1,2 Prozent des Preises für die Ersatzbeschaffung plus 300 Euro oder 20 Cent für privat gefahrene Kilometer entspricht. Bei einem unlimitierten Vorteil beträgt der Wert 1,2 Prozent des Preises für die Ersatzbeschaffung plus 105 Euro oder sieben Cent für privat gefahrene Kilometer.
Altersgruppe C schließt alle Fahrzeuge ein, die vor 2007 in Betrieb genommen wurden. Hier errechnet sich bei einem unlimitierten Vorteil der monatliche Wert aus 0,9 Prozent des Preises für die Ersatzbeschaffung plus 315 Euro oder alternativ 21 Cent pro Kilometer für Privatfahrten. Der unlimitierte Vorteil in dieser Alterskategorie führt zur Ermittlung des monatlichen Wertes aus 0,9 Prozent des Preises für die Ersatzbeschaffung plus 120 Euro oder alternativ acht Cent pro Privatkilometer.
Der Arbeitnehmer sollte bei Ermittlung des Wertes die privat gefahrenen Kilometer durch Aufzeichnungen in Form eines Fahrtenbuches belegen. Die Steuerbehörden können den zu versteuernden geldwerten Vorteil aus der dualen Nutzung eines Firmenwagens untersuchen und in der finalen Festsetzung neu bewerten, wenn die angegebenen Kilometer für private Nutzung 18.000 Kilometer offensichtlich überschreiten.
Wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Arbeit im Laufe eines Monats mit verschiedenen Fahrzeugen unterwegs ist, ergibt sich der Basiswert des zu versteuernden Vorteils aus den entscheidenden Faktoren bei dem Fahrzeug, das er am häufigsten genutzt hat.
Mit Basiswert ist in den Gruppen A, B und C der Prozentsatz gemeint, der sich aus dem Preis für die Ersatzbeschaffung ergibt. Dieser Preis meint den allgemein empfohlenen Verkaufspreis für das Fabrikat und Modell, wie er zu Beginn des Monats der Inbetriebnahme Gültigkeit hatte und vom Importeur angegeben wurde. Wenn diese Information nicht verfügbar ist, dann zählt der angegebene Preis des Großhändlers abzüglich 3.400 Euro. Dabei wird zum Preis der Wert für zusätzliche Fahrzeugausstattung addiert, wenn er 850 Euro überschreitet.
Außerdem gibt es Extraregeln für Firmenwagen bestimmten Alters aus anderen Ländern, die in Finnland zu einem geldwerten Vorteil bei Arbeitnehmern führen (siehe Kasten „Geldwerter Vorteil: Nutzung eines Firmenwagens aus anderen Ländern“ auf S. 53).
– Sie sagten, die Steuerbehörden prüfen die Ermittlung des geldwerten Vorteils auf Basis der Kilometer-Methode für Privatfahrten und können ihn neu bewerten, wenn privat mehr als 18.000 Kilometer gefahren werden. Führt das dann zu einer höheren Besteuerung?
Bei der monatlichen Gehaltsabrechnung nimmt der Arbeitgeber in der Regel an, dass der Arbeitnehmer unter 18.000 Kilometer für Privatfahrten pro Jahr bleibt. Das ist auch die Grenze dafür, die genannten Pauschalansätze verwenden zu dürfen. Wenn der Arbeitnehmer also weiß, dass er diese Grenze überschreitet, sollte er den Arbeitgeber informieren, sodass er einen höheren geldwerten Vorteil ansetzen kann, oder der Arbeitnehmer sollte den höheren geldwerten Vorteil in seiner jährlichen Steuermeldung ausweisen.
Wenn es aus der jährlichen Steuererklärung des Arbeitnehmers ersichtlich ist, dass er mehr als 18.000 Kilometer privat gefahren ist und der geldwerte Vorteil entsprechend höher ausfallen müsste, können die Behörden den Wert sonst automatisch erhöhen. Offensichtlich ist das zum Beispiel, wenn der Arbeitnehmer 50 Kilometer von seiner Arbeitsstätte wohnt und er jeden Tag pendelt. In diesem Fall gibt es in der Regel keine Erklärung dafür, warum er weniger als 18.000 Kilometer privat gefahren sein sollte. Denn die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte werden stets als Privatfahrten eingestuft, die aber wieder in der Einkommensteuer geltend gemacht werden können. Wenn die 18.000 Kilometer allerdings einmal überschritten wurden, dann wird konsequent die Kilometer-Methode zur Ermittlung des geldwerten Vorteils angewendet.
– Generell erhöht der zu versteuernde geldwerte Vorteil aber das Einkommen, das der Arbeitnehmer zu versteuern hat, richtig?
Das ist nicht zwingend der Fall. Es ist davon abhängig, wie der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil behandelt und ob er ihn auf das zu versteuernde Gehalt aufschlägt. Wirkt er einkommenserhöhend, müssen darauf Steuern gezahlt werden. Es ist aber ebenfalls gängig, dem Arbeitnehmer einen festen monatlichen Verdienst zu zahlen und jeglichen geldwerten Vorteil des Arbeitgebers mit dem Geldlohn entsprechend zu verrechnen. Bei dieser Methode verringert sich das Netto-Geldgehalt, sodass der Arbeitnehmer keinen großen Vorteil aus der dualen Nutzung eines Firmenwagens zieht. Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise ein Bruttogehalt von 5.000 Euro im Monat hat, dann kann er es nach Steuern entweder vollständig ausgezahlt haben oder er begleicht die Steuer auf den geldwerten Vorteil aus eigener Tasche, sodass ihm weniger Mittel zur Verfügung stehen. Er profitiert in diesem Fall zwar noch, aber nicht so stark, als wenn der Arbeitgeber den Vorteil auf das Gehalt addiert.
– Welche Methode der Vorteilsversteuerung wird am häufigsten angewendet?
Ich denke, dass es sich ungefähr die Waage hält. Insgesamt ist es aber stark abhängig von der Branche. Bei den gewerblichen Arbeiternehmern ist es häufiger „on top“ als bei den höheren Angestellten. Bei Deloitte haben wir z. B. die Netto-Einkommensmethode.
– Sind die laufenden Kosten rund um die Firmenwagen von Wartung und Reparaturen über Kraftstoff bis zur Flottenversicherung für Arbeitgeber steuerlich abzugsfähig?
Wenn Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil zu versteuern haben, sind die Kosten für Arbeitgeber abzugsfähig. Es gibt hier auch keinen Unterschied zwischen Fahrzeugen, die nur dienstlich gefahren werden, und Firmenwagen zur dualen Nutzung.
– Ist die Mehrwertsteuer abzugsfähig?
Die Mehrwertsteuer von 23 Prozent ist für Firmenwagen generell nicht erstattungsfähig.
– Was sind typische Firmenwagen?
Die Fahrzeuge sind bunt gemischt. In den vergangenen Jahren sind sie jedoch deutlich umweltfreundlicher geworden. Viele Unternehmen haben ein Emissionslimit gesetzt, das der Arbeitnehmer bei der Wahl des Firmenwagens nicht überschreiten darf. Darüber hinaus gibt es eine starke Neigung, umweltfreundliche Fahrzeuge mit Hybrid- und anderen alternativen Antrieben zu kaufen oder zu leasen.
Frau Campbell, vielen Dank für das Gespräch!
| Interview: Annemarie Schneider
Serie
Kfz-Besteuerung
in Europa
Geldwerter Vorteil | Nutzung eines Firmenwagens aus anderen Ländern
– Entsteht ein zu versteuernder geldwerter Vorteil für einen Arbeitnehmer durch den Erhalt eines Firmenwagens in einem anderen Land, errechnet sich dieser für Fahrzeuge, die 2008 und früher in Betrieb genommen wurden, wie unten. Ab 2009 gelten dieselben Vorgaben wie für in Finnland registrierte Fahrzeuge. Nur ältere Autos werden unterschiedlich besteuert.
Monatlicher Wert
Alternativ: Wert basierend auf einem Fahrtenbuch oder anderen glaubwürdigen Aufzeichnungen
plus
Basiswert
+ Wert pro Kilometer, Euro im Monat
Unbegrenzter Vorteil
744 Euro/Monat
264 Euro
+ 0,32 Euro/km
Begrenzter Vorteil
444 Euro/Monat
264 Euro
+ 0,12 Euro/km
Finnland | Wichtige Steuern rund um den Firmenwagen
Einmalige Kfz-Steuer: Sie ist für in Finnland hergestellte sowie importierte Fahrzeuge vor Registrierung respektive in Betriebnahme zu zahlen. Zahlungspflicht obliegt dem im finnischen Melderegister eingetragenen Eigentümer. Der zu versteuernde Wert richtet sich nach dem Verkaufspreis des Fahrzeugs inkl. Steuern, wie er für einen Konsumenten in Finnland gilt – und zwar zum Zeitpunkt, in dem der Wagen steuerlich deklariert worden ist oder hätte deklariert werden sollen. Sie liegt zwischen 12,2 bis 48,8 Prozent des Retailpreises in Abhängigkeit von den CO2-Emissionen oder der Kfz-Masse und -leistung. Sind keine CO2-Werte bekannt, zählen Gewicht und Leistung für die Ermittlung des Steuersatzes.
Jährliche Kfz-Steuer: abhängig von Fahrzeugtyp, Motorart und weiteren Komponenten. Für Pkw mit Benzinantrieb variiert sie von 20 bis 600 Euro p. a. bei CO2-Werten von 66 bis 400 g/km.
Mehrwertsteuer: 23 Prozent, die keine abzugfähige Vorsteuer bei Firmenwagen darstellt.
Zu versteuernder geldwerter Vorteil für Arbeitnehmer bei dienstlicher und privater Nutzung eines Firmenwagens: Er richtet sich u. a. danach, ob ein unlimitierter Vorteil (Arbeitgeber zahlt alle Kosten) oder ein limitierter Vorteil (Arbeitnehmer trägt mindestens die Kraftstoffkosten) vorliegt. Daneben entscheidet etwa das Alter des Fahrzeugs über die Höhe. Innerhalb einer Altersgruppe wird die Versteuerung auf Basis eines Pauschalansatzes oder der privaten Kilometer durchgeführt.
18.000 Kilometer an Privatfahrten als Grenze. Fährt der Arbeitnehmer mehr, muss er das angeben und nach der Kilometer-Methode versteuern. Dabei werden Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte als Privatfahrten betrachtet.
Laufende Kosten für Firmenwagen von Wartung und Reparaturen bis zur Versicherung sind für Arbeitgeber abzugsfähig, wenn Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil zu versteuern haben.