Kältemittel: Der Trick mit der S-Klasse

17.05.2013 16:10 Uhr
S-Klasse debütiert in Hamburg
Das neue Flaggschiff von Mercedes umschifft die Klippe des neuen Kälteschutzmittels. Ein Kniff half dabei.

Wie ein Damoklesschwert schwebte der Streit um das möglicherweise gefährliche Kältemittel R1234yf über dem Start von Daimlers neuer S-Klasse. Weil die Stuttgarter die Substanz boykottieren, drohte ihrem Flaggschiff sogar der Entzug der Zulassung – ein Desaster für den Konzern, der im Rennen mit BMW und Audi ohnehin hinterherhängt. Doch nun steuert die S-Klasse um die entscheidende EU-Richtlinie herum, wie auch andere Hersteller schon.

So beantragte Volkswagen nach eigenen Angaben die Genehmigung für den Golf 7 so früh, dass das Auto seine Zulassung noch vor dem 1. Januar 2011 bekam, dem Stichtag für die neue Kältemittel-Regeln. Denn nur solche Modelle, die ihre Typgenehmigung nach diesem Datum erhalten haben, müssen ihre Klimaanlagen schon jetzt mit dem neuen, deutlich klimafreundlicheren Kältemittel kühlen. Für ältere Modelle gilt die Regel erst ab 2017.

Alte Typengenehmigung

Daimler benutzt nun – nicht als erster in der Branche – einen Trick, um die Zulassung nachträglich in die Vergangenheit zu verlegen: Die S-Klasse wird nicht mit einer neuen Typgenehmigung sondern als Modellerweiterung des Vorgängers zugelassen, wie das Kraftfahrt-Bundesamt als zuständige Genehmigungsbehörde am Mittwoch bestätigte. Damit liegt das Datum für die Erstzulassung formal vor dem Stichtag 1. Januar 2011. So kann die Limousine das alte Kältemittel R134a ohne drohenden Ärger aus Brüssel verwenden.

Für die Mercedes A- und B-Klasse funktioniert dieser Kniff allerdings nicht. Die Autos unterscheiden sich baulich so sehr von ihren Vorgängermodellen, dass sie zwingend eine neue Typgenehmigung zur Zulassung brauchten. Trotzdem boykottiert Daimler auch hier das neue Kältemittel, hofft aber noch auf einen Kompromiss mit der EU, um die Zulassung seiner Autos nicht zu gefährden. Ein Daimler-Sprecher versicherte: "Wir sind in guten Gesprächen mit den zuständigen Behörden" (dpa)

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