Kraftstoffpreise: Jet sagt "Nein"

25.06.2012 16:24 Uhr
Für mehr Wettbewerb am Zapfhahn sollen die Ölkonzerne ihre Preise vorab nennen – Die Tankstellenkette Jet wehrt sich dagegen.

Bei den Verfahren gegen die fünf großen Mineralölkonzerne wegen der Benzinpreise ist das Bundeskartellamt auf Widerstand gestoßen. Der Betreiber der Jet-Tankstellen, der US-Ölkonzern Conoco Phillips, wehrt sich dagegen, den Wettbewerbshütern Auskunft über seine Preisbildung zu geben, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ/Montag) berichtete.

Jet sei der einzige Konzern, der sich dem Auskunftsersuchen verweigere, sagte eine Kartellamtssprecherin am Montag in Bonn. Das Kartellamt muss nun über das Oberlandesgericht Düsseldorf gehen. "Wir müssen unser Verfolgungskonzept, Verdachtsmomente und Zahlen offenlegen. Das wird die ganze Sache verzögern", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der Zeitung.

Die Marktmacht der fünf Öl-Multis

Das Bundeskartellamt geht dem Verdacht nach, dass die Ölkonzerne BP, Exxon Mobil, Conoco Phillips, Shell und Total ihre Marktmacht gegen freie Tankstellen wettbewerbswidrig ausspielen. Diese müssten für den Treibstoff teilweise mehr bezahlen als die Kunden an den Tankstellen der fünf Konzerne.

Das Kartellamt hatte im April förmliche Auskunftsbeschlüsse versandt, in denen es die Konzerne zu zusätzlichen Informationen über die Treibstoffpreise aufforderte. Conoco Phillips will dieser Aufforderung nicht folgen. "Jet ist nicht Teil eines marktbeherrschenden Oligopols und behindert keine Wettbewerber. Die aktuelle Untersuchung des Kartellamtes ist daher unberechtigt", zitierte die FAZ einen Konzernsprecher.

Das Kartelamt sieht ein Oligopol vorliegen

Das Kartellamt bleibe dabei, dass Conoco Phillips zusammen mit den anderen vier Konzern ein solches Oligopol bilde, sagte die Kartellamtssprecherin. Die Bundesregierung will die Konzerne verpflichten, Benzinpreise und Bezugspreise ab Raffinerie regelmäßig an das Kartellamt zu melden. Für die laufenden Ermittlungen kommt diese erst im nächsten Jahr geplante Regelung zu spät. (dpa)

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