Das EU-Knöllchen wird vor allem bei unseren Nachbarn in den Niederlanden vollstreckt. Wie der ADAC mitteilte, machen am meisten die holländischen Behörden von dem im Herbst 2010 eingeführten Verfahren Gebrauch. Demnach erhält der Verkehrs-Delinquent nach der zweiten Mahnung direkt Post von den deutschen Justizbehörden.
Damit wird der Fall aus dem Land der Deliktes nach Deutschland geholt und noch teurer – da ab diesem Zeitpunkt ein 50-prozentiger Aufschlag und weitere Verwaltungsgebühren fällig sind. Voraussetzung dafür ist, dass das Bußgeld mindestens 70 Euro (inklusive eventueller Verfahrenskosten) beträgt und der Bescheid in Deutsch verfasst ist, wie der Automobilclub betont.
Wie teuer die Vergehen speziell in den Niederlanden sind, rechnet der ADAC vor: Innerorts mehr als 20 km/h zu schnell: 173 Euro. Telefonieren am Steuer: 220 Euro. (rs)