Eine Vollkasko-Versicherung muss nicht zahlen, wenn der Autofahrer grob fahrlässig im Vollrausch einen Unfall verursacht. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. Nach dem reformierten Gesetz über Versicherungsverträge kann die Leistung bei grob fahrlässig verursachten Schäden gekürzt werden. In Ausnahmefällen sei auch eine Kürzung auf Null möglich, entschied der BGH. Das könne bei absoluter Fahruntüchtigkeit in Betracht kommen, also ab 1,1 Promille. Nötig sei aber immer eine Abwägung der Umstände des Einzelfalls. (dpa) Bundesgerichtshof, Aktenzeichen: IV ZR 225/10