Recht: So hoch dürfen Sachverständigen-Kosten sein

02.05.2013 08:00 Uhr
Werkstattmitarbeiter Unfallschaden Delle
Ein Viertel der Nettoreparaturkosten können bei Bagatellunfällen als Sachverständigen-Pauschale angesetzt werden.
© Foto: Bartek Szewczyk / Thinkstock

Der Geschädigte eines Kfz-Unfalls kann bei einem Bagatellschaden pauschal bis zu 25 Prozent der Nettoreparaturkosten als Sachverständigenkosten ersetzt verlangen. Damit sind nach Auffassung des Gerichts auch sämtliche weiteren Positionen, die für die Erstellung der Kalkulation anfallen, wie Lichtbilder und Kopien, abgegolten.

AG Offenbach, Urteil vom 26. Juni 2012, Aktenzeichen: 36 C 344/11

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