Wird ein Verkehrssünder zum Wiederholungstäter, kann auch bei Existenzgefährdung der Lappen weg sein. Dies berichtet nun die Juristische Zentrale des ADAC (ADAJUR). Einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zufolge, handelt es sich um keinen Freifahrtsschein, wenn jemand aufgrund der bedrohten Existenz seinen Führerschein nach einem Vergehen nicht abgeben muss. So sollte der Autofahrer beim nächsten Vergehen nicht davon ausgehen, wie gehabt ungeschoren davonzukommen, sondern damit rechnen, seine Fahrerlaubnis beim nächsten Mal los zu sein. Laut Gericht sei dann abzuwägen, ob das erneute Vergehen oder die Existenzbedrohung stärker gewichten. (sb)